Michael Stanka, ein 18-jähriger Schüler aus der Nähe von Stuttgart, darf die Fansite „michas-formel1-site.de“ weiter betreiben. Das entschied am 25. Oktober das Landgericht Stuttgart. Die Kosten für den Rechsstreit muss der Ferrari-Pilot nach einer Entscheidung des Gerichts selbst tragen.
Mitte August hatte der Formel 1-Weltmeister Michael Schumacher für Furore gesorgt, als er durch seinen Anwalt Nils Harder die Domain abmahnen ließ. Durch diese Adresse, unter der der Schüler Stanka ein Portal rund um die Formel 1 betreibt, sah Schumacher seine Namensrechte durch den Teil „micha“ in der umstrittenen Domain verletzt.
Schuhmachers Anwalt hatte erklärt, dass die Werbebanner auf der Site außerdem den Eindruck erwecken würden, sein Mandant habe dieses Projekt autorisiert.
Die eigentliche Abmahnung hingegen wurde von Schumacher faktisch zurück genommen: mit Anwaltschreiben vom 05.09.2001 ließ er erklären, dass man „ohne Aufgabe von Rechtsstandpunkten, gleichwohl rechtsverbindlich“ nicht mehr auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehe.
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…
Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…
Es kommt angeblich 2028 auf den Markt. Das aufgeklappte Gerät soll die Displayfläche von zwei…
Das System basiert auf Hardware von HPE-Cray und Nvidia. Die Inbetriebnahme erfolgt 2027.
Die Bundesnetzagentur hat ihr Gigabit-Grundbuch aktualisiert. Drei von vier Haushalten sollen jetzt Zugang zu Breitbandanschlüssen…