Der in Internet-Kreisen bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat mitgeteilt, dass die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Begriff „Internet“ als Marke eingetragen hat (Az.: 300 20 882.0/38; Markenblatt vom 31. Oktober.2001, S.14.281). Diese Marke unterscheide sich von der normalen Schreibweise für Internet angeblich einzig dadurch, dass das zweite „t“ in der Art das „@“-Zeichens geschrieben sei.
Gravenreuth stellt nun die Frage, ob nach dem Casus „Magenta“ und „T“-Zeichen eine weitere Abmahnwelle droht (ZDNet berichtete). Bei der Telekom erklärte man auf Nachfrage, der Antrag sei auf Betreiben der Internet-Tochter T-Online (Börse Frankfurt: TOI) gestellt worden. Nachfragen dort durch ZDNet blieben bislang unbeantwortet.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für „Internet“ umfasst laut dem Anwalt: „Apparate zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten für die Telekommunikation; Druckereierzeugnisse, nämlich Telefonbücher und sonstige Verzeichnisse für die Telekommunikation; Installation, Wartung und Reparatur von Einrichtungen für die
Telekommunikation; Telekommunikation; Vermietung von Einrichtungen für die Telekommunikation; Vermietung von Apparaten zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten für die Telekommunikation; Projektierung und Planung von Einrichtungen für die Telekommunikation; Vermietung der Zugriffszeit zu Datenbanken in Form der Zurverfügungstellung des Zugangs zum Internet für Dritte (Onlinedienst und
Internetprovider) und der Zurverfügungstellung von über das Internet abrufbaren Inhalten“
Verstöße gegen den Eintrag könnte die Telekom in ähnlicher Weise ahnden wie im Falle der Site „Boersenshirts.de“ (ZDNet berichtete). Der Betreiber Ole Mörk bot ein so genanntes „T-Shi(r)t“ für 25 Mark an. Die Vorderseite zeigte ein verfremdetes Logo der Deutschen Telekom mit dem Schriftzug „T-Shi(r)t“. „Nur kurze Zeit, nachdem wir das Shirt angeboten hatten, flatterte uns der Brief der Telekom in Haus“, erklärt er gegenüber ZDNet. Darin heißt es, dass „geschützte Zeichen“ wie der Buchstabe T, die Farbe Magenta und die „grauen Quadrate (Digits)“ verwendet würden. Durch die Wortkombination „T-Shit“ werde die „geschäftliche Ehre und die Markenrechte“ der Telekom verletzt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wäre eine Vertragsstrafe von 10.000 Mark fällig.
Ein Bußgeld in selber Höhe drohte die Telekom dem Autorenservice My favourite books an. Der Online-Dienstleister hatte in einer Anzeige großflächig die Farbe Magenta verwendet, welche sich die Telekom für den Bereich Telekommunikation und Online markenrechtlich hat schützen lassen. „Wir mussten das tun, um einen Präzedenzfall zu verhindern“, sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom damals gegenüber ZDNet.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000
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Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.