Zwei Tage, nachdem Telediscount auch Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190-035 anbietet, hat sich die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) nach Angaben des neuen Anbieters mit einer Abmahnung gemeldet. Der Bonner Konzern wolle das Billigangebot von Telediscount verbieten lassen, da das Anbieten von Ortsnetzgesprächen nur Ortsnetzbetreibern vorbehalten sei.
Der Streitwert sei auf eine Million Mark festgesetzt worden. Ein Sprecher des Konkurrenten zeigte sich jedoch „überzeugt, dass unser Angebot einwandfrei ist. Auch wenn das der Telekom nicht passt“.
Den Wortlaut der Abmahnung hat das Unternehmen auf seine Site gestellt.
Telediscount bietet Gespräche ins Festnetz für sechs Pfennig pro Minute rund um die Uhr an. Dazu müssen die Kunden die Nummer 0190035, gefolgt von der Ortskennzahl wählen. 01900er-Nummern sind im Gegensatz zu anderen 0190er-Nummern (also beispielsweise 01901, 01902) frei tarifierbare Servicenummern.
Eine Einwahlgebühr oder Grundgebühren fallen laut Telediscount nicht an. Preselection bietet das Unternehmen genauswenig an wie einen Internet-Zugang.
Die Telekom war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Kontakt:
info@telediscount.de
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