Ein US-Gericht hat erklärt, das im vergangenen Jahr von einem französischen Gericht erlassene Verbot von Nazi-Memorabilia in den Auktionsräumen von Yahoo (Börse Frankfurt: YHO) sei nichtig. Der Bezirksrichter Jeremy Fogel erklärte, dass französisches Recht nicht auf ein amerikanisches Unternehmen angewandt werden könne.
Das französische Gericht hatte Yahoo unter Androhung einer Strafe von täglich 14.000 Dollar dazu gezwungen, die fraglichen Angebote von seiner Versteigerungs-Site zu nehmen. Daraufhin war der Online-Dienst vor ein US-Bundesgericht gezogen, um die französischen Gesetze für in den Vereinigten Staaten unanwendbar erklären zu lassen.
„Wir sind überaus erfreut über das Urteil“, erklärte nun die Yahoo-Managerin Mary Catherine Worth. „Es hat weitreichende Auswirkungen auf jedermann, nicht nur für Unternehmen, sondern auch Individuen, die eine Web-Site hier in den USA betreiben. Richter Fogels Urteil bestätigt, dass in den USA hochgeladene Sites nach amerikanischem Recht zu behandeln sind und unter dem Schutz des ersten Zusatzes zur Verfassung („Redefreiheit“, d. Red.) stehen. Ausländisches Recht kann nicht durchgesetzt werden.“
Yahoo France und Yahoo Inc. waren von der Jüdischen Studenten-Union in Frankreich (UEJF) und der Internationalen Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA) verklagt worden (ZDNet berichtete). Die Klage bezog sich unter anderem auf Internet-Seiten, auf denen Nachbildungen von Behältern des in den Konzentrationslagern verwendeten Nervengases Zyklon B und Hakenkreuz-Armbinden zu ersteigern sind. Die Tochtergesellschaft Yahoo France hat derartige Objekte nicht im Angebot. Internet-Nutzer können jedoch über Suchmaschinen auf die Websites von Yahoo in den USA zugreifen.
Kontakt:
Yahoo, Tel.: 089/231970 (günstigsten Tarif anzeigen)
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