Der Beschluss des Deutschen Bundestages über das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) am Freitag vergangener Woche findet nun die Zustimmung deutscher Interessenvertreter. Der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft und der Deutsche Multimedia Verband begrüßten die Regelung.
Das Gesetz setze die Vorgaben der EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs zum Herkunftslandprinzip ohne Vorbehalt um. Damit sei klargestellt, das in Deutschland niedergelassene Online-Anbieter dem deutschen Sachrecht unterliegen.
Die E-Commerce-Richtlinie sieht weiter vor, dass jeder Online-Anbieter grundsätzlich dem Recht seines Heimatstaates unterliegt (Herkunftslandprinzip), auch wenn er in ganz Europa Online-Dienstleistungen anbietet. Das Herkunftslandprinzip schafft für europäische Online-Anbieter Rechtssicherheit. Diese sei dringend erforderlich, damit sich Online-Dienste in ganz Europa weiterentwickeln können. Die Internet-Wirtschaft sei ein Motor für die gesellschaftliche Entwicklung und die Steigerung der Produktivität in Deutschland und Europa, so die Verbände in einer gemeinsamen Erklärung.
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