Das Amtsgericht Siegburg hat einen Computerhändler aus Nordrhein-Westfalen zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wurden Hehlerei und Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht zur Last gelegt.
Der Händler wurde bei einer Hausdurchsuchung entlarvt. Die Beamten stellten nach Angaben Microsofts (Börse Frankfurt: MSF) 500 einzelne Echtheitszertifikate (COAs), 230 gefälschte Versionen Windows NT 4.0 und einige Raubkopien von Office 97 sicher. Über 600 gefälschte Handbücher, die der Täter bereits verkauft hatte, seien später noch beschlagnahmt worden. Die weitere Aufklärung des Falls habe ergeben, dass die originalen COAs aus einem Diebstahl stammten.
Mit Hilfe der aufgedruckten Nummern konnte Microsoft die Herkunft der Echtheitszertifikate angeblich eindeutig nachweisen: 1998 seien einem Unternehmen 100.000 Echtheitszertifikate gestohlen worden, um dann mit Handbüchern zu Programmen von Microsoft verbunden zu werden. Der Händler habe einige tausend Exemplare dieser gestohlenen COAs bei einem anderen Händler gekauft und dann einzeln weiter vertrieben. Zudem habe der Angeklagte von Januar bis Juni 1999 mehr als 19.000 Software-Fälschungen sowie illegale Handbücher als „Lizenzen“ verkauft.
Der Angeklagte habe sich vor Gericht geständig gezeigt. Der Microsoft Deutschland-Manager Wolfgang Ebermann äußerte sich zufrieden über den Gerichtsentscheid: „In letzter Zeit treten im Fachhandel verstärkt Formen der Produktmanipulation auf, und die Täter wissen dabei meist ganz genau, was sie tun. Den Schaden tragen nicht nur die Software-Hersteller, sondern auch die Kunden und vor allem die ehrlichen Händler. Deshalb sind wir mit dem harten, aber nach unserer Ansicht angemessenen Urteil des Amtsgerichts Siegburg sehr zufrieden.“
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