Der Telekommunikationsanbieter Telediscount darf auch weiterhin seine Ortsgespräche per Call-by-Call offerieren. Das hat das Kölner Landgericht jetzt entschieden und damit dem Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung der der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) gegen seinen Konkurrenten nicht stattgegeben.
Anfang November hatte Telediscount auch Ortsgespräche im offenen Call-by-Call über die Einwahlnummer 0190-035 angeboten (ZDNet berichtete). Zwei Tage später meldete sich die Deutsche Telekom dem Anbieter zufolge mit einer Abmahnung. Der Bonner Konzern wolle das Billigangebot von Telediscount verbieten lassen, da die Offerte von Ortsnetzgesprächen nur Ortsnetzbetreibern vorbehalten sei.
Der Streitwert sei auf eine Million Mark festgesetzt worden. Ein Sprecher des Konkurrenten zeigte sich jedoch „überzeugt, dass unser Angebot einwandfrei ist. Auch wenn das der Telekom nicht passt“.
Die Richter teilten nicht die Auffassung der Deutschen Telekom, das Anbieten von Ortsgesprächen über eine 0190er-Nummer eine Wettbewerbswidrigkeit darstelle. Sie erteilten dem rosa Riesen eine deutliche Abfuhr. So hieß es im Urteil: „… ein Missbrauch liegt nicht vor“. Dass bisher noch kein anderer Wettbewerber auf den Gedanken gekommen sei, über die Rufnummer 0190 als Dienst die Weitervermittlung von Telefonverbindungen anzubieten, mache die Ausnutzung dieser Möglichkeit nicht wettbewerbswidrig, sagten die Richter.
Die Telekom war für einen Kommentar nicht zu erreichen. Das TK-Unternehmen hat jetzt jedoch die Möglichkeit Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Das Urteil zur Sache selbst muss in einem ordentlichen Verfahren geklärt werden.
Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000
info@telediscount.de
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