Die privaten Kartellrechtsklagen gegen Microsoft werden wohl nicht weiter verfolgt. Der Konzern hat sich außergerichtlich dazu bereit erklärt, rund 1,1 Milliarden Dollar in die IT-Ausstattung der 14.000 ärmsten Schulen der USA zu stecken. Dafür lassen die Kläger ihre Anträge fallen. Die Einigung muss aber erst noch vom zuständigen Richter Frederick Motz abgesegnet werden.
Der Vorschlag für die Schulsoftware stammt vom Klägeranwalt Michael Hausfeld. Dieser hatte errechnet, dass jedem Einzelkläger im besten Falle zehn Dollar zustehen würden. Daher sollten die Kläger auf ihren Teil der Summe verzichten und für einen gemeinnützigen Zweck stiften.
Der Großteil der privaten Klagen war nach dem 5. November 1999, an dem Richter Thomas Jackson seine „Finding of Facts“ präsentierte, eingegangen (ZDNet berichtete). Im Anschluss daran hatte eine ganze Reihe von namhaften US-Anwälten weitere Privatklagen gegen die Firma von Bill Gates erhoben. Richter Jackson erklärte damals, der Software-Konzern habe seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Damit entsprach Jackson im Wesentlichen der Argumentation des amerikanischen Justizministeriums, das der Gates-Firma massive Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht vorwarf.
Anfang dieses Monats bestätigten sowohl Microsoft als auch das US-Justizministerium die Beilegung des seit Jahren andauernden „offiziellen“ Kartellrechtsstreits in den USA. Die nach langen Verhandlungen getroffene Übereinkunft enthält eine Reihe von Restriktionen für das Geschäftsgebaren des Konzerns. Der Prozess könnte aber durch die 18 ebenfalls klagenden US-Bundesstaaten weiter geführt werden.
Sicher weitergeführt wird nach Aussagen des Wettbewerbskommissars Mario Monti der Kartellrechtsprozess der EU (ZDNet berichtete laufend). Ähnlich wie in den USA und seinem Sherman Antitrust Act lautet die Klage in Europa auf Ausnutzung einer monopolähnlichen Marktstellung. Es handelt sich um den Artikel 82 der EU-Satzungen. Microsoft hat laut Monti eine alles beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme und einen großen Anteil am Markt für Server-Betriebssysteme.
Im August wurde die Klage um den Punkt der möglicherweise illegalen Erweiterung von Windows durch den Media Player ausgedehnt (ZDNet berichtete). Produkte wie der Player werden von mehreren Unternehmen entwickelt und hergestellt. Microsoft koppelte sein Produkt Media Player an Windows. Das sei ein Vertriebsweg, der den Wettbewerbern nicht zur Verfügung stehe, so die Auffassung der EU-Kommission. Microsoft enthalte somit den PC-Herstellern und Verbrauchern Auswahlmöglichkeiten bei den PC-Produkten vor, zumal es keine einfachen technischen Möglichkeiten gebe, den Media Player zu entfernen.
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