Die sich anbahnende Einigung zwischen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) und den privaten Kartellklägern (ZDNet berichtete gestern ausführlich) würde vor allem einem Konkurrenten des Redmonder Konzerns massiv schaden: Traditionell hat Apple (Börse Frankfurt: APC) einen starken Stand in Amerikas Erziehungssystem. Zwar hat Dell (Börse Frankfurt: DLL) den Produzenten gerade in der Anzahl von installierten Systemen in den Schulen überholt, doch nach wie vor gehören pädagogische Einrichtungen zu den großen Umsatzbringern für die Firma von Steve Jobs.
„Microsoft kann auf diese Weise künftig jeden anderen Anbieter im Erziehungsmarkt unterbieten“, ist sich der Analyst Gerard Klauer Mattison von David Bailey sicher. Auch der Linux-Spezialist Red Hat meldete sich umgehend zu Wort. Das Unternehmen bot an, für alle Rechner die Software zu stellen, sollte sich Microsoft zur ausschließlichen Anschaffung von Hardware entschließen.
Die gestern bekannt gewordene Einigung sieht vor, dass Microsoft den 14.000 ärmsten Schulen der USA Soft- und Hardware für wenigstens 500 Millionen Dollar zukommen lässt. Dafür lassen die Kläger ihre Anträge fallen. Die Einigung muss aber erst noch vom zuständigen Richter Frederick Motz abgesegnet werden.
Der Großteil der privaten Klagen war nach dem 5. November 1999, an dem Richter Thomas Jackson seine „Finding of Facts“ präsentierte, eingegangen (ZDNet berichtete). Im Anschluss daran hatte eine ganze Reihe von namhaften US-Anwälten weitere Privatklagen gegen die Firma von Bill Gates erhoben. Richter Jackson erklärte damals, der Software-Konzern habe seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Damit entsprach Jackson im Wesentlichen der Argumentation des amerikanischen Justizministeriums, das der Gates-Firma massive Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht vorwarf.
Anfang dieses Monats bestätigten sowohl Microsoft als auch das US-Justizministerium die Beilegung des seit Jahren andauernden „offiziellen“ Kartellrechtsstreits in den USA. Die nach langen Verhandlungen getroffene Übereinkunft enthält eine Reihe von Restriktionen für das Geschäftsgebaren des Konzerns.
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