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Details und Stimmen zu Microsofts privater Kartelleinigung

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat gestern eine grundsätzliche Einigung mit rund 100 privaten Kartellklägern bestätigt (ZDNet berichtete). Heute werden die ersten Kommentare zu dem Abkommen laut, dem der zuständige Richter Frederick Motz voraussichtlich kommenden Dienstag zustimmen soll.

„Die Einigung sieht vor, dass Microsoft den 14.000 bedürftigsten Schulen der USA Soft- und Hardware sowie Support und Training für mehr als eine Milliarde Dollar zukommen lässt“, erläuterte Konzernchef Steve Ballmer. Microsoft wird – die Zustimmung des Richters vorausgesetzt – zunächst in dem laufenden Quartal zu diesem Zweck eine Sonderausgabe in Höhe von etwa 550 Millionen Dollar verbuchen. Das entspräche der Hälfte der vereinbarten Summe.

Die Zuwendungen sollen an Grund- und höhere Schulen gehen, an denen wenigsten 70 Prozent aller Schüler an den Schulspeisungen teilnehmen. Das entspricht laut Microsoft 14 Prozent aller amerikanischen Bildungseinrichtungen. „Die Vereinbarung erspart der Firma lange und kostenintensive juristische Schritte und macht für Millionen von Schulkindern in wirtschaftlich nicht so bevorteilten Regionen einen deutlichen Unterschied, denke ich“, fügte Ballmer hinzu.

Der Vorschlag für den Deal war vom Klägeranwalt Michael Hausfeld gekommen, der auch schon an der Abwicklung der Holocaust-Klage gegen IBM (Börse Frankfurt: IBM) im März dieses Jahres beteiligt war (ZDNet berichtete). Die Kläger waren vor Gericht gezogen, da eine deutsche Tochterfirma von IBM durch Verkäufe von Rechenmaschinen an die Nazis die systematische Vernichtung von Menschen mit ermöglicht haben soll. Das behauptet der Historiker Edwin Black in seinem im Februar erschienenen Buch „IBM und der Holocaust: Die strategische Allianz zwischen den deutschen Nazis und Amerikas mächtigstem Konzern“.

Hausfeld erklärte nun, ihm schwebe ein „nationales Hilfsprogramm“ vor. „Wir wollen verhindern, dass Käufer von Windows als Folge dieses Prozesses einen Bonus im Wert von einem Dollar für den Kauf eines weiteren Microsoft-Produktes erhalten. Also haben wir versucht, unsere Klienten hinter der Forderung nach dem größten sozialen Nutzen zu vereinen.“ Allerdings „hat sich Kalifornien bislang quer gelegt. Der Richter wird entscheiden müssen, ob es in die Einigung mit einbezogen wird“, so Hausfeld. Sollte der Richter Kalifornien inkludieren, wäre der Fall abgeschlossen, erläuterte der Rechtsvertreter von Microsoft, Tom Burt. Andernfalls drohen ein jahrelanger Prozess und ein Schuldspruch mit Forderungen an Microsoft in Höhe von mehreren Milliarden Dollar.

Der Großteil der privaten Klagen war nach dem 5. November 1999, an dem Richter Thomas Jackson seine „Finding of Facts“ präsentierte, eingegangen (ZDNet berichtete). Im Anschluss daran hatte eine ganze Reihe von namhaften US-Anwälten weitere Privatklagen gegen die Firma von Bill Gates erhoben. Richter Jackson erklärte damals, der Software-Konzern habe seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Letztere hätten überteuerte Betriebssysteme kaufen müssen.

Vor kurzem hatte sich Microsoft und das US-Justizministerizum im „offiziellen“ Kartellrechtsprozess geeinigt (ZDNet berichtete). „Die privaten Klagen werden von dieser Einigung nicht berührt“, erläuterte der Juraprofessor Bob Lande von der University of Baltimore School of Law. „Sowohl die Entscheidung des Berufungsgerichtes vom 29. Juni (Aufhebung des Urteils bezüglich der Zerschlagung Microsofts /der Red.) als auch die Faktensammlung von Richter Jackson (Microsoft ist laut dem „Sherman Antitrust Act“ der massiven Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht schuldig /der Red.) haben weiterhin Gültigkeit.“

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

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