Im vermutlich bundesweit ersten Prozess wegen „unerlaubten Organhandels“ ist ein 19-jähriger zu hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Amtsgericht im hessischen Homberg/Efze befand ihn für schuldig, im Internet seine Niere für 100.000 Mark angeboten zu haben. Richter Cai-Adrian Boesken sprach von einem Signal an Internet-Kriminelle, die damit rechnen müssten, dass ihre teilweise „perversen Ideen“ auch ohne Geständnis aufgedeckt würden.
Illegaler Organhandel steht seit Ende 1997 unter Strafe, für Erwachsene werden bis zu fünf Jahren Haft angedroht. Lebendspenden von Organen sind nur ohne Gewinnabsicht unter Personen mit enger emotionaler Bindung erlaubt. Nach Kenntnis der Staatsanwaltschaft Kassel ist das Homberger Urteil der bundesweit erste Fall.
In einer ersten Gerichtsverhandlung Anfang September hatte der 19-jährige die Tat bestritten und erklärt, das Internet-Angebot müsse von Fremden in seinem Namen abgegeben worden sein. In der Verhandlung legte der Russlanddeutsche dann ein Geständnis ab: Er habe Geld für Drogen gebraucht und hätte bei einem entsprechenden Angebot die Sache „wohl auch durchgezogen“. Wegen des großen Drucks aus seiner Familie habe er dies bei der ersten Verhandlung aber noch nicht einräumen können.
Zwischenzeitlich hatte das Gericht den Computer des 19-jährigen durch Experten des Landeskriminalamts (LKA) in Hessen untersuchen lassen. Nach deren Gutachten hatte er sich ausführlich im Internet über Organspenden und Organhandel informiert und sich mit anderen per E-Mail darüber ausgetauscht. Alle entsprechenden Dateien seien zwar gelöscht worden, hätten aber wiederhergestellt werden können. Richter Boesken sagte, das LKA-Gutachten hätte auch ohne Geständnis für eine Verurteilung gereicht. Um ein solches Signal an Internet- und Computerkriminelle sei es ihm vorrangig gegangen.
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