Categories: Unternehmen

Urteil: BGH spricht Shell.de dem Ölkonzern zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der Deutschen Shell GmbH das Recht am Domain-Namen „www.shell.de“ zugesprochen und damit eine Grundsatzentscheidung zugunsten großer Firmen gefällt. Wie das Gericht heute in Karlsruhe mitteilte, wurde mit dem Urteil erstmals vom bislang in diesem Bereich gültigen Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ abgewichen.

In der Begründung der Richter hieß es: „Die Interessen der Parteien sind von derart unterschiedlichem Gewicht, dass es ausnahmsweise nicht bei der Anwendung der Prioritätsregel bleiben“ könne. Das Mineralölunternehmen erhielt den Zuschlag für die Internetdomain, obwohl diese bereits von einem Privatmann mit dem Namen Andreas Shell registriert und genutzt worden war. (Az: I ZR 138/99)

Nach Ansicht des Gerichtshofs kann von dem beklagten Privatmann Shell „wegen der zwischen Gleichnamigen geschuldeten Rücksichtnahme“ verlangt werden, dass er für seinen Domain-Namen einen Zusatz wählt. So könne vermieden werden, dass „eine Vielzahl von Kunden, die am Internet-Angebot des Shell-Konzerns interessiert seien, irrtümlich auf der Homepage des Beklagten landeten“. Umgekehrt sei es dagegen kaum möglich, diesen „heterogene Kundenkreis“ darüber zu informieren, dass der Internet-Auftritt der Shell GmbH unter einem anderen Domain-Namen zu finden sei als „shell.de“.

Der BGH folgte mit der Entscheidung einem Urteil des Landgerichts München (ZDNet berichtete). Es hatte mit Blick auf das geschützte Namensrecht zugunsten der Shell GmbH entschieden und zudem auf das „schutzwürdige geschäftliche Interesse“ des Unternehmens verwiesen.

Im Streit um den von Mercedes beanspruchten Begriff E-Klasse hat der BGH vor einem Jahr entschieden, dass Markennamen generell nicht missbräuchlich registriert werden dürfen. Nach einem weiteren Urteil vom vergangenen Mai müssen aber die Internet-Firmen, die URLs vergeben, die Rechte an diesem Namen nicht prüfen. Gegebenenfalls müsse danach eine registrierte Internet-Adresse später aber abgegeben werden, wenn eine andere Person oder Firma „bessere Rechte“ an dem Namen nachweisen könne.

Weder das Mineralölunternehmen noch die Familie Shell war für einen Kommentar erreichbar.

Kontakt:
Shell Fax-Hotline, Tel.: 040/63 24 67 69 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

Recent Posts

CopyRhadamantys greift weltweit Unternehmen an

Ausgeklügelte Phishing-Kampagne verwendet eine weiterentwickelte Version der Rhadamanthys-Stealer-Malware.

2 Tagen ago

Facebook Marketplace: EU verhängt Geldbuße von fast 800 Millionen Euro gegen Meta

Die EU-Kommission kritisiert die Verknüpfung von Facebook und dem hauseigenen Online-Kleinanzeigendienst. Sie sieht darin einen…

2 Tagen ago

Umfrage: Angestellte in Deutschland unterschätzen NIS-2-Richtlinie

Fast zwei Drittel halten jedoch eine Umsetzung aller Vorgaben von NIS 2 bis Jahresende für…

3 Tagen ago

Kostenloser Dekryptor für ShrinkLocker

Mit dem Dekryptor von Bitdefender können Opfer von Attacken mit der Shrinklocker-Ransomware Dateien wiederherstellen.

3 Tagen ago

Malwarebytes warnt vor Betrugsmaschen beim Weihnachtseinkauf

In der Vorweihnachtszeit ist vor allem Malvertising auf dem Vormarsch. Cyberkriminelle locken Nutzer über schädliche…

3 Tagen ago

Bedrohungsindex: Deutliche Zunahme von Infostealern im Oktober

Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.

4 Tagen ago