Heute liegt es am Bezirksrichter Frederick Motz über das Schicksal von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) und dem von Tausenden von amerikanischen Kindern zu entscheiden. Im privaten Kartellrechtsprozess gegen den Konzern muss er heute darüber befinden, ob das Verfahren gegen die Zahlung von etwa 1,1 Milliarden Dollar eingestellt wird (ZDNet berichtete).
„Die Einigung sieht vor, dass Microsoft den 14.000 bedürftigsten Schulen der USA Soft- und Hardware sowie Support und Training für mehr als eine Milliarde Dollar zukommen lässt“, erläuterte Konzernchef Steve Ballmer vor einigen Tagen. Die Zuwendungen sollen an Grund- und höhere Schulen gehen, an denen wenigsten 70 Prozent aller Schüler an den Schulspeisungen teilnehmen. Allerdings „hat sich Kalifornien bislang quer gelegt. Der Richter wird entscheiden müssen, ob es in die Einigung mit einbezogen wird“, so der Initiator der Einigung, der Klägeranwalt Michael Hausfeld.
Die kalifornischen Anwälte lehnen die Einigung ab, da das „Windows-Monopl“ des Konzerns auf diese Weise in die Schulen getragen würde. Wie von ZDNet berichtet, hat beispielsweise Apple (Börse Frankfurt: APC) traditionell einen starken Stand im Bildungssystem der USA. Rein rechtlich macht sich der Casus an der in den USA gültigen Regel fest, dass von privaten Kartellrechtsklagen ausschließlich die „direkten Kunden“ profitieren dürfen.
Sollte der Richter Kalifornien einschließen, wäre der Fall abgeschlossen, erläuterte der Rechtsvertreter von Microsoft, Tom Burt. Andernfalls drohen ein jahrelanger Prozess und ein Schuldspruch mit Forderungen an Microsoft in Höhe von mehreren Milliarden Dollar.
Der Großteil der privaten Klagen war nach dem 5. November 1999, an dem Richter Thomas Jackson seine „Finding of Facts“ präsentierte, eingegangen (ZDNet berichtete). Im Anschluss daran hatte eine ganze Reihe von namhaften US-Anwälten weitere Privatklagen gegen die Firma von Bill Gates erhoben. Richter Jackson erklärte damals, der Software-Konzern habe seine Monopolstellung missbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Letztere hätten überteuerte Betriebssysteme kaufen müssen.
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