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Link auf DeCSS doch verboten

Das New Yorker Berufungsgericht Second Circuit Court of Appeals hat der Site 2600.org beziehungsweise seinem Redakteur Eric Corley verboten, einen Link auf die umstrittene DVD-Cracking Software DeCSS zu legen. Damit bestätigte der Richter ein Urteil vom Herbst vergangenen Jahres durch Richter Lewis Kaplan (ZDNet bereichtete). Ein konträres Urteil eines kalifornischen Gerichts von Anfang dieses Monats verliert damit seine Gültigkeit.

Das Berufungsverfahren in New York war im Mai dieses Jahres gestartet (ZDNet berichtete ebenfalls). Geklagt haben die Filmstudios in Hollywood. Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hatte im Januar Berufung gegen das ursprüngliche Urteil eingelegt.

Das Gericht bestätigte nun zwar, dass es sich bei Computerprogrammen grundsätzlich um eine Aussage handelt, sie also unter die Redefreiheit falle. In einem 72-seitigem Schreiben erklärt die dreiköpfige Richterriege, das angebotene Material sei in diesem Falle jedoch „inhaltsneutral“ und benötige daher keinen besonderen Schutz. Dieser müsse für Inhalte wie Gedichte oder Lieder reserviert bleiben. Damit folgten die New Yorker Juristen den Vorgaben des Digital Millennium Copyright Act (DMCA).

DeCSS war nach Aussage seines Programmierers als DVD-Softwareplayer für Linux gedacht. Das Problem: Die Software knackt nicht nur die Verschlüsselung der DVDs sondern ermöglicht auch das Speichern der Inhalte auf der Festplatte. Das sagte der damals 16-jährige Erfinder, der Norweger Jon Johanson, im Sommer vergangenen Jahres zu Gunsten von Corley aus.

ZDNet.de Redaktion

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