Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat angeblich die EU dazu aufgefordert, die Einigung mit dem US-Justizministerium als Vorbild für eine gütliche Einigung auf dem alten Kontinent zu nutzen. In einem rund 100-seitigen Schreiben legte der Softwarekonzern laut Quellen in Brüssel dar, dass sich im US-Abkommen alle Punkte fänden, die Wettbewerbskommissar Mario Monti für strittig halte. Vergangene Woche hatte die Firma von Bill Gates erklärt, man wolle im Kartellrechtsstreit mit der Kommission auf die geplante Anhörung aller beteiligten Parteien verzichten. Das Unternehmen setze auf den Dialog und strebe eine Verhandlungslösung an.
In dem Kartellrechtsstreit sollte am 20. und 21. Dezember in Brüssel eine Anhörung von Microsoft, seiner europäischen Konkurrenzunternehmen und der EU-Kommission stattfinden. Mitte Oktober hatte EU-Wettbewerbskommissar Monti Microsoft wegen seines neuen Betriebssystems Windows XP mit einem hohen Bußgeld gedroht.
Ähnlich wie in den USA und seinem Sherman Antitrust Act lautet die Klage in Europa auf Ausnutzung einer monopolähnlichen Marktstellung. Es handelt sich um den Artikel 82 der EU-Satzungen. Microsoft hat laut Kommissar Mario Monti eine alles beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme und einen großen Anteil am Markt für Server-Betriebssysteme. Die meisten Rechner sind dabei in Netze eingefügt, die von Servern kontrolliert werden, wobei die Interoperabilität die Grundlage für die Rechenvorgänge im Netz bildet.
Um eine andere Server-Software jedoch in die Lage zu versetzen, mit dem vorhandenen Windows-PC- und Server-Umfeld zu kommunizieren, muss die technische Schnittstelleninformation bekannt sein. Ohne diese Informationen hätten alternative Serversoftware-Anbieter keine gleichen Ausgangsbedingungen, da ihnen die Möglichkeit genommen wäre, mit Microsoft-Produkten auf rein technischer Grundlage den Wettbewerb aufzunehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Microsoft den Anbietern von alternativen Server-Softwareprodukten wichtige Informationen zur Interoperabilität vorenthalten hat. So habe Microsoft sich entweder geweigert, die technischen Informationen preiszugeben, oder diese diskriminierend und selektiv ausgehändigt.
Im August wurde die Klage um den Punkt der möglicherweise illegale Erweiterung von Windows durch den Media Player erweitert (ZDNet berichtete). Produkte wie der Player werden von mehreren Unternehmen entwickelt und hergestellt. Microsoft koppelte sein Produkt Media Player an Windows. Das sei ein Vertriebsweg, der den Wettbewerbern nicht zur Verfügung stehe, so die Auffassung der EU-Kommission. Microsoft enthalte somit den PC-Herstellern und Verbrauchern Auswahlmöglichkeiten bei den PC-Produkten vor, zumal es keine einfachen technischen Möglichkeiten gebe, den Media Player zu entfernen.
„Servernetze sind das Herz der Web-Zukunft, weshalb alle Anstrengungen gemacht werden müssen, um eine Monopolbildung durch rechtswidrige Praktiken zu verhindern. Die Kommission möchte auch auf dem Markt der Media Player einen unverfälschten Wettbewerb gewährleistet sehen. Diese Produkte sind eine bedeutende Neuerung beim Musikhören und Videoanschauen, die auch eine wichtige Rolle dabei spielen werden, den Inhalt des Internets und des elektronischen Geschäftsverkehrs attraktiver zu gestalten
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