Ejay (Börse Frankfurt: EJ1) hat auf Grund von Zahlungsunfähigkeit beim zuständigen Amtsgericht in Stuttgart beantragt, ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Der MP3-Spezialist strebt in Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter an, die operativen Geschäfte weiter zu führen und die Kontinuität der Kundenbeziehungen aufrecht zu halten. Die bereits begonnenen Verhandlungen mit potenziellen Investoren und Erwerbern sollen weitergeführt werden.
Noch Ende Oktober hatte sich das Unternehmen erfolgreich gegen einen Rauswurf aus dem Neuen Markt gewehrt. Vor der zweiten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main hat die Firma eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse erwirkt. Im vorgelegten Beschluss wird der Börse untersagt, das geänderte Regelwerk Neuer Markt dahingehend anzuwenden, dass Ejay auf Grund der Kriterien Aktienkurs und Marktkapitalisierung aus dem Neuen Markt ausgeschlossen wird.
Der Beschluss ist laut Ejay gleichbedeutend mit einer Fristverlängerung von sechs Monaten. Damit bleibt das Unternehmen bis zum 1. April 2002 von den Ausschlusskriterien unberührt.
Der Aktienkurs der angeschlagenen Firma notiert bereits seit dem Sommer deutlich unter einem Euro. Gestern beendete das Papier den Handel bei 40 Euro-Cents.
Kontakt:
Ejay, Tel.: 0711/62031-000 (günstigsten Tarif anzeigen)
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