Mitglieder des Rechtsauschusses des US-Senats haben sich gegen die geplante Einigung im Kartellrechtsprozess zwischen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) und dem US-Justizministerium ausgesprochen. Sie fanden sich wie vorab berichtet in einem Hearing mit dem Titel „Die Microsoft-Einigung: Blick in die Zukunft“ zusammen. Selbst der republikanische Senator aus Utah Orrin Hatch fragte: „Womit genau sollen die Konditionen des Vertrages durchgesetzt werden?“ Hatch verwies auf ein 1995 zwischen Microsoft und der US-Regierung geschlossenem Abkommen. Dieses hatte sich als so löchrig erwiesen, dass wenige Jahre später der Kartellrechtsprozess eröffnet werden musste. „Die uns vorliegende Einigung verlangt dem Unternehmen sogar noch weniger ab als damals.“
Der Chairman des Komitees, Senator Patrick Leahy, erklärte das geplante Abkommen als „Einladung für weiter Klagen.“ Er erklärte, außergerichtliche Einigungen seien grundsätzlich eine gute Sache, viele Menschen in den USA würden dies begrüßen. „Aber würden sie irgendeine Einigung begrüßen? Ich denke sie wollen eine gute Einigung.“
An der Anhörung des Senatsausschusses hatten unter anderen der Generalstaatsanwalt Charles James, der New Yorker Kartellrechtler Jay Himes, Red Hat-Chef Matthew Szulik, die Microsoft-Rechtsanwälte Charles Rule von Fried, Frank, Harris, Shriver & Jacobson sowie der bekannte Softwareexperte Lawrence Lessig teilgenommen.
Wie laufend berichtet sieht das vor wenigen Wochen ausgehandelte Abkommen vor, dass Microsoft den PC-Herstellern mehr Freiheiten für den Einbau von Software konkurrierender Firmen geben muss. Wettbewerbern soll das Unternehmen mehr technische Informationen über das Microsoft-Betriebssystem Windows geben.
Von Microsoft wird für heute noch eine Erklärung erwartet: Darin wird es um die Fortsetzung des Kartellrechtsprozesses durch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Connecticut, Florida, Iowa, Kansas, Massachusetts, Minnesota, Utah und West Virginia sowie dem District of Columbia gehen. Diese Länder hatten am vergangenen Freitag gefordert, der Softwarekonzern dürfe sein Betriebssystem Windows nur noch in einer vereinfachten Version anbieten. Sowohl die Internet-Zugangssoftware als auch die Multimedia-Elemente müssten aus Windows ausgekoppelt werden. Sollte sich Microsoft nicht auf die Forderung einlassen, müsse der Konzern den Quellcode des Internet-Explorers und eventuell auch des Betriebssystems Windows veröffentlichen. Rechtsexperten erwarten, dass die Anwälte der Softwarefirma Elemente dieses Vorschlags aufgreifen und in stark abgeschwächter Form ihrerseits unterbreiten werden.
Die für den Kartellrechtsprozess zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat bis Ende Februar Zeit, die verschiedenen Einigungsvorschläge zu prüfen. Der US-Senat könnte allerdings ebenfalls ein Wörtchen mitreden. „Die Richterin muss dem Senat folgen, sollte dieser mit zwei Drittel-Mehrheit für einen Vorschlag stimmen“, erläuterte der Kartellrechtsexperte Emmett Stanton von Fenwick & West aus Palo Alto, Kalifornien.
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