Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat zwei Aufseher, so genannte Compliance Officers, für die Überwachung der in der Einigung mit dem US-Justizministerium vorgesehenen Regelungen ernannt. Dies sieht die amerikanische Rechtspraxis vor.
Zum einen nominierte der Konzern Odell Guyton, 46, ein ehemaliger Staatsanwalt und mit einer langen Erfahrung in solchen Dingen. Zum anderen setzt Microsoft auf David Dadoun, 37, ein Rechtsanwalt, der einige Zeit für die Aufsichtsbehörde Federal Trade Commission gearbeitet hat. Sein Spezialgebiet: Kartellrecht. Allerdings hat Dadoun auch schon in Microsofts Law and Corporate Affairs Antitrust Practice Group gearbeitet. Die beiden werden ihre Arbeit aufnehmen, sofern die für den Kartellrechtsprozess zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly die Einigung akzeptiert.
Wie laufend berichtet sieht das vor wenigen Wochen ausgehandelte Abkommen zwischen Microsoft einerseits und der US-Justiz sowie neun von ursprünglich 18 klageführenden Bundesstaaten vor, dass Microsoft den PC-Herstellern mehr Freiheiten für den Einbau von Software konkurrierender Firmen geben muss. Wettbewerbern soll das Unternehmen mehr technische Informationen über das Microsoft-Betriebssystem Windows geben.
Allerdings bestehen die US-Bundesstaaten Kalifornien, Connecticut, Florida, Iowa, Kansas, Massachusetts, Minnesota, Utah und West Virginia sowie dem District of Columbia auf einer Fortsetzung des Kartellrechtsprozesses. Diese Länder hatten am vergangenen Freitag gefordert, der Softwarekonzern dürfe sein Betriebssystem Windows nur noch in einer vereinfachten Version anbieten. Sowohl die Internet-Zugangssoftware als auch die Multimedia-Elemente müssten aus Windows ausgekoppelt werden. Sollte sich Microsoft nicht auf die Forderung einlassen, müsse der Konzern den Quellcode des Internet-Explorers und eventuell auch des Betriebssystems Windows veröffentlichen. Rechtsexperten erwarten, dass die Anwälte der Softwarefirma Elemente dieses Vorschlags aufgreifen und in stark abgeschwächter Form ihrerseits unterbreiten werden.
Kollar-Kotelly hat bis Ende Februar Zeit, die verschiedenen Einigungsvorschläge zu prüfen. Der US-Senat könnte allerdings ebenfalls ein Wörtchen mitreden. „Die Richterin muss dem Senat folgen, sollte dieser mit zwei Drittel-Mehrheit für einen Vorschlag stimmen“, erläuterte der Kartellrechtsexperte Emmett Stanton von Fenwick & West aus Palo Alto, Kalifornien.
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