Napster and die amerikanische Musikindustrie nehmen heute ihre Streitigkeiten wieder auf. Beide Parteien werden sich heute im Berufungsgericht in Pasadena, Kalifornien treffen. Richterin Marilyn Hall Patel hatte im Juli angeordnet, dass Napster solange offline bleiben muss, bis 100 Prozent aller kopiergeschützten Lieder dem Tauschprogramm ausgefiltert sind. Der Dienst hatte dagegen Einspruch eingelegt, heute beginnt die Berufungsverhandlung.
Der Rechtsvertreter Jonathan Schwartz von Napster beklagte bereits im Vorfeld, dass die Recording Industry Association of America (RIAA) den Service nicht mit File-Namen von Songs belieferte. Diese seien aber notwendig, um einen Kopierschutz einzuführen. Die Musiklabels hätten lediglich Songtitel und Interpret übermittelt, jedoch keine Files. Der RIAA-Anwalt Matt Oppenheim dagegen erklärte knapp: „Die RIAA sieht keine Notwendigkeit Napster mit speziellen File-Namen zu versorgen.“
Richterin Patel hatte Napster bereits zu Jahresbeginn befohlen, urheberrechtlich geschützte Songs ab März zu blocken (ZDNet berichtete). Im Sommer stellte die Musiktauschplattform mit der Fingerprint-Technik ein Erkennungsverfahren vor, das anhand von „Fingerabdrücken“ erkennen soll, um welches Musikstücks es sich handelt. Die Filter vergleichen dann die Ergebnisse mit einer Datenbank und blockieren verbotene Dateien.
Tauschbörsen im Internet erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Längst gibt es nicht mehr nur Napster, der nicht nur kostenpflichtig geworden, sondern auch immer seltener zu erreichen ist. ZDNet hat eine Liste brauchbarer, obendrein kostenloser Alternativen zusammengestellt.
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