„It’s bloody stupid“, diesen schwer übersetzbaren Ausspruch tat der Chef des australischen Linux-Distributors Everything Linux, Anthony Rumble, nachdem er von der Klage von Günter Freiherr von Gravenreuth gegen Suse gehört hat. Wie berichtet hat der Anwalt beim Landgericht I in München eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb von Suse Linux erwirkt. Der Grund liegt in einem mittlerweile toten Registry-Eintrag namens „Krayon“. „Ich kann nicht verstehen, wie ein Richter die Aktivitäten einer Firma auf einer solchen Basis einschränken kann“, so Rumble gegenüber ZDNet Australien weiter.
Ähnlich wie auf der anderen Seite des Globus hat die weltweite Open Source-Gemeinde auf das Urteil des Münchner Gerichtes reagiert. „Kuck – To Kell with Günter Freiherr von Gravenreuth“ kommentierte etwa ein amerikanischer ZDNet-Leser die Nachricht und spielte damit auf den Knackpunkt des Falles an: Der Anwalt vertritt einen Mandanten, der das Recht auf „Crayon“ erhebt.
Krayon war als Grafikprogramm Bestandteil des Koffice, das in früheren Versionen der Suse Linux-Distribution enthalten war. In der neusten Version findet sich davon nur noch ein „übrig gebliebener“ Dateiname. Nach Auskunft von Suse-Sprecher Christian Egle darf die Firma in Folge der Einstweiligen Verfügung keine CDs mehr an die Händler weitergeben, bestehende Bestände können jedoch an Endkunden verkauft werden.
Derzeit laufen Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung. Dies bestätigten sowohl Gravenreuth als auch Egle gegenüber ZDNet. In den kommenden Tagen hoffe man auf eine Einigung, dann sollen auch die Hintergründe offenbart werden. Zwischenzeitlich laufen die Spekulationen im Internet auf Hochtouren. Die am meisten gestellte Frage ist, ob noch weitere Unternehmen, die die Open Source-Software in ihrer Distribution anbieten, mit einer Klage durch Gravenreuth rechnen müssen.
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