E-Mails sind vor Gericht ein Beweismittel. Das hat jetzt das Arbeitsgericht Frankfurt am Main in einem Urteil (AZ: 7 Ca 5380/01) festgestellt. Wie die Online-Ausgabe der „Wirtschaftswoche“ meldete, hatte eine gekündigte Sachbearbeiterin gegen ihren früheren Arbeitgeber, einen Druckmaschinenvertrieb, geklagt. Sie verlangte die Zahlung von ihren im Arbeitsvertrag zugesicherten Bonusprämien.
Im schriftlichen Vertrag wurde der Verzicht auf die Prämien mit keinem Wort erwähnt. Bei den Verhandlungen über das Ende des Arbeitsverhältnisses hatte die Angestellte in einer E-Mail an ihren Vorgesetzten jedoch akzeptiert, auf alle sonstigen Ansprüche nach der Zahlung einer Abfindung zu verzichten. Das Gericht akzeptierte diese Mail als Beweismittel und wies die Klage der Sachbearbeiterin ab.
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