In Brandenburg ist nach Angaben des Potsdamer Jugendministeriums bundesweit erstmals ein pornografisches Angebot auf einer Internetsite wegen Verstößen gegen den Jugendschutz gesperrt worden. Der als Privatmann bezeichnete Betreiber der Homepage habe sich zuvor geweigert, die von ihm angebotenen Inhalte durch ein Zugangssystem vor dem Zugriff durch Jugendliche zu schützen, begründete ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag in Potsdam.
Deshalb sei eine Untersagungsverfügung ergangen, derzufolge die beanstandeten Webinhalte mit sofortiger Wirkung entfernt werden müssen. Zeitgleich wurde Strafanzeige bei Staatsanwaltschaft gestellt. Der Betreiber des Angebots, der aus der Nähe von Angermünde stammt, reagierte unter der Androhung einer nach dem Medienstaatsvertrag möglichen Geldbuße von bis zu 500.000 Euro (977.910 Mark) und löschte die beanstandeten pornografischen Texte.
Die Website ist ohne die jugendgefährdeten Inhalte weiter zugänglich, gegen die Untersagungsverfügung kann der Website-Betreiber binnen eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht Potsdam führen. Brandenburgs Bildungsminister Steffen Reiche (SPD) erklärte, Jugendschutz sei ein hohes Gut. Wer gegen Jugendschutzgesetze verstoße, müsse mit einem harten Durchgreifen des Staates rechnen.
Der Inhaber der Website war bereits Mitte November von der Zentralstelle für Jugendschutz in den Mediendiensten auf die frei zugänglichen erotischen Texte hingewiesen und aufgefordert worden, pornografische Inhalte nur nach einer wirksamen Altersüberprüfung zugänglich zu machen. Im vorigen Jahr waren in Brandenburg knapp ein Dutzend Websitebetreiber wegen Jugenschutzverstößen abgemahnt worden.
Die Staatskanzleien der Bundesländer bereiten derzeit einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vor, wobei auch diskutiert wird, den Zugang zu erotischen Inhalten zwischen sechs und 23 Uhr deutscher Zeit bundesweit zu sperren. Außerdem könnten die Provider verpflichtet werden, die Homepages ihrer Kunden vor der Freigabe für das Internet auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Gleichzeitig könnten unbedenkliche Websites eine Positivkennzeichnung erhalten, die sie als unbedenklich für Kinder und Jugendliche ausweist. Wegen Nachforderungen Bayerns ist die Vorbereitung des Staatsvertrages, der ab Januar 2003 gelten soll, in Verzug geraten.
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