Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Deutsche Bahn und die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) wegen ihrer Auskunfts-Kooperation abgemahnt. Hintergrund ist die Werbung beider Unternehmen für die Telekom-Auskunft 11833 mit der Aussage „Jetzt mit Weitervermittlung zur Bahnauskunft“ beziehungsweise „Die schnelle Verbindung zur Bahnauskunft“.
Dabei wiesen weder Bahn noch Telekom auf die immensen Gebühren im Vergleich zur direkten Anwahl der Bahnauskunft hin, kritisierten die Verbraucherschützer. Über die Telekom koste das Telefonat fast zehnmal so viel wie normal. Der Bundesverband warf beiden Unternehmen „Abzocke“ vor. „Man kann doch nicht ernsthaft für denselben Service das Zehnfache an Gebühren verlangen, ohne darauf hinzuweisen“, betonte Rechtsexperte Thorsten Kasper.
In den vergangenen Wochen seien wiederholt Beschwerden von Bahnkunden beim Fahrgastverband Pro Bahn wegen der großflächigen Werbung von Bahn und Telekom eingegangen. Erst beim Blick auf die Telefonrechnung sei ihnen bewusst geworden, mit welchen immensen Mehrkosten der „schnelle Draht“ verbunden sei.
So werden nach der Weitervermittlung durch die Deutsche Telekom an die Bahn-Auskunft weiterhin die höheren Gesprächsgebühren der Telekom-Auskunft statt die bei der Bahnauskunft fälligen zwölf Cent berechnet.
Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000
Der Cybersecurity Report von Hornetsecurity stuft 2,3 Prozent der Inhalte gar als bösartig ein. Die…
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…