Am Freitag errangen die Anwälte von Napster einen kleinen Sieg. Die zuständige Richterin Marilyn Hall Patel befand analog zu Aussagen von Napster-CEO Konrad Hilbers das Geschäftsgebaren der klageführenden Musiklabels als „Monopol-verdächtig“.
„Die dem Gericht vorliegenden Beweise lassen vermuten, dass die Kläger gegen Kartellrechtsprozesse verstoßen haben“, erklärte Patel. Zum einen hätten sie Hürden für eine Lizenznahme von digitalen Liedern angelegt, zum anderen hätten sie sich untereinander abgesprochen. Das hatte Hilbers bereits im vergangenen Monat auf einer Fachkonferenz für die Musikindustrie in den USA behauptet (ZDNet berichtete). Hilbers forderte damals, dass es feste Preise für die Übernahme eines Songs geben müsse
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