Die Förderung offener und interoperabler Systeme zur Verwaltung digitaler Rechte (Digital Rights Management Systems; DRMS) ist Thema eines Workshops, den die Europäische Kommission morgen in Brüssel veranstaltet. Eingeladen sind Wirtschaftsvertreter der Inhalts-, IT- und Unterhaltungselektronikbranche sowie verschiedene Nutzer- und Verbraucherverbände.
Bei den DRMS handelt es sich um Techniken zur Kennzeichnung und Feststellung urheberrechtlich geschützter digitaler Inhalte. Der Rechtsrahmen der EU, in den die Verwaltung der digitalen Rechte einzubetten wäre, ist in der Richtlinie 2001/29/EG festgelegt. Ihr Ziel ist die Harmonisierung des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft.
Die Mitgliedstaaten müssen die in dieser Richtlinie enthaltenen Regeln bis Dezember dieses Jahres in nationales Recht umsetzen. Sie sieht die Nutzung von Systemen zur Verwaltung digitaler Rechte vor und erlaubt technische Schutzvorrichtungen – ja, sie verpflichtet die Mitgliedstaaten sogar zur Anwendung derselben.
Große Meinungsunterschiede zwischen den verschiedenen Beteiligten gibt es jedoch bei der Frage, wie solche DRMS umgesetzt werden sollen. Wegen dieser Problematik ist es fraglich, ob benutzerfreundliche DRMS schnell zur Verfügung stehen werden. Dabei erklärte Kommissionsmitglied Erkki Liikanen (zuständig für die Informationsgesellschaft) im Vorfeld der Konferenz: „Inhalte und Kreativität sind für die Informationsgesellschaft und die wissensgestützte Wirtschaft lebenswichtig.“
Zum 6. März 2002 tritt das WIPO Copyright Treaty (WCT) in Kraft. Unter den Befürworter-Staaten der Copyright-Regelung der WIPO (World Intellectual Property Organization) finden sich keine Länder der EU, da diese einen eigenen Entwurf anstreben (ZDNet berichtete).
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