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Liberty muss an Kartellamt zahlen

Trotz der Niederlage vor dem Bundeskartellamt wird Liberty noch zur Kasse gebeten: Für die Anmeldung der gescheiterten Übernahme fielen nach dem Kartellgesetz Gebühren an, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch in Bonn. Nach Informationen des Anlegermagazins „Telebörse“ wurde Liberty bereits ein Gebührenbescheid über 50.000 Euro (97.791 Mark) zugestellt.

Die Behörde wollte sich nicht zur Höhe der Summe äußern. Der Gebührenbescheid sei aber „unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht“. Das Kartellamt verwies auf Paragraf 80 Kartellgesetz. Demnach wird die Gebühr mit der Anmeldung fällig. Die Höhe der Kosten bestimme sich „nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Behörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung“.

Für das Kartellamt war der Fall, bei dem Liberty der Telekom 5,5 Milliarden Euro zahlen wollte, einer der größeren der vergangenen Jahre. Laut „Telebörse“ verwies die Behörde in dem Bescheid an Liberty darauf, dass sie den normalen Gebührenrahmen ausschöpfe.

Das Bundeskartellamt hatte den Verkauf aber am Dienstag verboten, weil es darin eine Gefahr für den Wettbewerb auf dem Kabelmarkt sah (ZDNet berichtete). Liberty Media kündigte an, nicht gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts zu klagen. Wie das Unternehmen in Englewood mitteilte, sind mit dem kartellrechtlichen Verbot die bestehenden Übernahmevereinbarungen mit der Deutschen Telekom hinfällig. Auch vom geplanten Erwerb von Anteilen am deutschen Konkurrenten TeleColumbus werde Abstand genommen.

ZDNet bietet einen News-Report zur Übernahme des Fernsehkabels für zehn Millionen deutschen Haushalte durch den amerikanischen Medienkonzern Liberty.

ZDNet.de Redaktion

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