Das von der Bundesregierung für diese Legislaturperiode angekündigte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz ist nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen überfällig. Angesichts stetig wachsender technischer Möglichkeiten müsse klar geregelt werden, welche Daten Arbeitgeber über ihre Beschäftigten erheben dürfen und wie sie damit verfahren können.
Fragen des herkömmlichen Umgangs mit Personaldaten, für die es im öffentlichen Dienst bereits gesetzliche Vorgaben gibt, ließen sich für die in der Privatwirtschaft Tätigen lösen. Dazu sei allerdings der Rückgriff auf gerichtliche Entscheidungen und allgemeine Grundsätze des Datenschutzes nötig. Ziel müssten weitgehend gleiche Datenschutzstandards für alle sein. Besonders für die Beschäftigten, deren Interessen nicht durch Betriebsräte wahrgenommen werden, sei eine Rechtsverbindlichkeit wichtig.
Die Persönlichkeitsrechte sollten im Arbeitsverhältnis ebenso wie in Bewerbungsverfahren gewahrt bleiben. Das Fragerecht des Arbeitgebers müsse deshalb begrenzt bleiben. Darüber hinaus sei zu gewährleisten, dass im öffentlichen wie im privaten Bereich auf neue Entwicklungen reagiert werden könne. „Gläserne Beschäftigte“ durch Videoüberwachungen, Kontrollen der E-Mail- und Internet-Nutzung und – weitergehend – durch die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen dürften nicht entstehen. Auch Gentests müssten ein Tabu bleiben.
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