Das Bundeskartellamt hat dem Internet-Provider T-Online (Börse Frankfurt: TOI) eine Abmahnung wegen dessen geplanter Beteiligung an dem Nachrichten- und Unterhaltungsportal „bild.de“ des Axel Springer Verlages geschickt. Die Bonner Wettbewerbshüter befürchten nach Angaben eines Sprechers, die marktbeherrschende Stellung von T-Online könne durch den Einstieg bei „bild.de“ noch verstärkt werden.
Die Deutsche Telekom und der Springer-Verlag hatten im April 2001 als ersten Schritt für eine „umfassende Partnerschaft“ die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zwischen T-Online und Springer angekündigt (ZDNet berichtete). Die T-Online International AG will zu diesem Zweck 37 Prozent von „bild.de“ erwerben.
Das neue Unternehmen soll den Namen Bild.de/T-Online.de tragen. Siebert zufolge erging die Abmahnung an T-Online Anfang dieser Woche. Ob es tatsächlich zu einem Verbot komme, sei noch offen.
Kontakt: T-Online-Hotline, 0800/3305000
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…
Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…