Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) will angeblich in den für diese Woche angesetzten Hearings mit schweren Geschützen auffahren. Nach Angaben der „Washington Post“ wolle man Windows XP vom Markt nehmen, sollten die klageführenden Bundesstaaten und die US-Justiz bei ihren Forderungen nach einer Nachbesserung des im November erzielten Abkommens hart bleiben.
In Anhörungen des Gerichts am Freitagabend hatten Konzernvertreter bereits erklärt, Windows XP lasse sich nicht wie von den Klägern gefordert verändern. So könne der Internet Explorer nicht aus dem System herausgenommen werden. Genau diese Frage war bereits zu Beginn des Kartellrechtsprozesses 1998 Gegenstand einer heftigen Debatte, bei der unter anderem Professor Edward Felten und Bill Gates ausgesagt haben. „Sie können den Web-Browser nicht aus Windows 98 entfernen“, hatte Microsoft-Sprecher Mark Murray laufend erklärt (ZDNet berichtete ausführlich).
Im Dezember 1998 stellte Felten in einem 30minütiges Video dar, wie Kunden und Computerhersteller den Internet Explorer aus Windows 95 exkludieren können. Dazu würde ein in Windows integriertes Deinstallationsprogramm ausreichen. Eine weitere, selbst geschriebene Software löschte den Browser komplett aus Windows 98. „Das Programm entfernt alle Möglichkeiten, mit denen der Nutzer Zugang zum Internet bekommen kann“, so Felten damals.
Microsoft argumentierte, dass der bekannte Experte den Explorer nicht gelöscht, sondern nur den Zugang zu ihm versteckt hätte. Das Unternehmen präsentierte seinerseits zwei Videos, die die Unteilbarkeit belegen sollte. Allerdings wurden beide als „manipuliert“ überführt, was sicherlich zum späteren Schuldspruch durch den damaligen Richter Thomas Jackson geführt beigetragen hatte (ZDNet berichtete laufend).
Das Abkommen vom November vergangenen Jahres, mit dem Microsoft und das US-Justizministerium sowie mehrere Bundesstaaten den nunmehr seit Jahren andauernden Kartellrechtsstreit beigelegt hatten, sieht vor, dass das Betriebssystem Windows in seiner aktuellen Form bestehen bleiben kann. Microsoft muss daraus keinerlei Komponenten entfernen. Nun jedoch stehen Nachbesserungen dieses Abkommens im Raum, die auch eine Entfernung des Explorers aus Windows enthalten. Abhängige Computerherstelller sollen laut der November-Einigung größere Freiheiten bei der Bestückung ihrer Systeme erhalten.
Nach dem 6. März wird der Prozess mit Anhörungen beider Seiten fortgesetzt. Die Richterin hat mittlerweile geurteilt, dass Microsoft Teile seines Windows-Source Code den Staaten zur Einsicht vorlegen muss (ZDNet berichtete laufend). Unabhängig davon verfolgen neun Bundesstaaten die ursprüngliche Klage weiter.
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