Der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, hat erneut Vergütungen für CD-Brenner gefordert. In einem Gespräch mit der Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin wollte Gebhardt die „Bedrohung der Musikwirtschaft durch massenhafte Raubkopien zum Ausdruck bringen“.
Im vergangenen Jahr seien in Deutschland erstmals praktisch so viele CD-Rohlinge mit Musik gebrannt wie Original-Alben verkauft worden. Die dadurch verursachten Umsatzverluste „bedrohen die Musikwirtschaft in ihrer Existenz“, so der Vorstand. Er erwartet von der Bundesregierung gesetzliche Regelungen, die der Musikwirtschaft einen wirksamen Selbstschutz ermöglichten. Gebhardts Leitsatz: „Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten.“
Dementsprechend müssten dort konsequent pauschale Vergütungen gezahlt werden, wo technischer Schutz durch Kopierschutzsysteme nicht möglich sei. Es könne nach Auffassung der phonographischen Wirtschaft nicht hingenommen werden, dass Vergütungszahlungen auf Geräte wie CD-Brenner, die eindeutig zum Kopieren bestimmt sind, immer noch verweigert würden.
„Hier ist schon nach dem geltenden Urheberrechtsgesetz eine Vergütung überfällig! Wir bedauern, dass die Verhandlungen über Pauschalvergütungen zwischen den Unternehmen der Informationswirtschaft und den Verwertungsgesellschaften trotz der Vermittlungsbemühungen des Bundesjustizministeriums nicht zu einem Ergebnis geführt haben,“ so Gebhardt.
Das Bundesministerium der Justiz werde noch in diesem Frühjahr einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ vorlegen, der Kopierschutzsysteme gegen Umgehung schützen wird. Der Verband zitiert die Ministerin mit den Worten: „Die Bedrohung der Musikwirtschaft durch massenhaftes Raubkopieren von CDs ist offensichtlich. Die Bundesregierung wird dieses Problem bei der anstehenden Novelle des Urheberrechtsgesetzes angemessen berücksichtigen.“
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