Nun doch: Das Bundeskartellamt hat den umstrittenen Einstieg von T-Online (Börse Frankfurt: TOI) ins Internet-Angebot der „Bild“-Zeitung unter Auflagen genehmigt. Wie die Behörde am Freitag in Bonn mitteilte, darf das Gemeinschaftsunternehmen jedoch selbst keinen Internet-Zugang vermarkten.
So werde eine marktbeherrschende Stellung von T-Online vermieden. Internet-Anwender werden zudem auch über andere Anbieter als die Telekom-Tochter auf das Portal von Bild.de kommen.
Ende Februar hatte das Bundeskartellamt dem Internet-Provider T-Online noch eine Abmahnung wegen dessen geplanter Beteiligung an dem Nachrichten- und Unterhaltungsportal „bild.de“ des Axel Springer Verlages geschickt (ZDNet berichtete). Damals befürchteten die Bonner Wettbewerbshüter durch den Einstieg noch eine sich weiter verstärkende marktbeherrschende Stellung von T-Online.
Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) und der Springer-Verlag hatten im April 2001 als ersten Schritt für eine „umfassende Partnerschaft“ die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zwischen T-Online und Springer angekündigt.
Kontakt: T-Online-Hotline, 0800/3305000
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