Hannover – Vor zwei Wochen waren die Verhandlungen zwischen den Herstellern von Druckern und den Verwertungsgesellschaften bezüglich einer pauschalen Abgabe auf Drucker gescheitert. Gesellschaften wie die GEMA, VG Wort oder Bild und Kunst fordern pauschale Urheberrechtsvergütungen auf Vervielfältigungsgeräte einzuführen. Vermittelt hatte das Justizministerium. „Wenn man das so nennen kann“, erklärte viel sagend der Europa-Manager Bernd Winnemöller von Hewlett-Packard (HP; Börse Frankfurt: HWP) gegenüber ZDNet.
Die Drucker-Hersteller führen nun ein Gutachten von Professor Rainer Kuhlen ins Feld, um ihrer Position Nachdruck zu verleihen. Der an der Humboldt Uni und der Uni Konstanz tätige Experte für Informationswissenschaft kommt nach eigenem Bekunden „mehr oder weniger“ aus dem Open Source-Lager. „Ich hätte am liebsten eine Welt, in der alles nichts kostet. Heute weiß ich aber, dass Urheberabgaben richtig und notwendig sind“ – allerdings nicht pauschal und nicht auf Drucker.
„Es ist paradox: Wenn sich die Verwertungsgesellschaften durchsetzen, dann werden die Endkunden mit vermehrter Intensität Inhalte aus dem Internet „kostenlos“ nutzen, nach dem Motto: Ich habe ja bereits mit der Sonderabgabe auf den Drucker dafür bezahlt. Darauf können die Anbieter dann nur mit der Einführung eines Digital Rights Management System reagieren, um die illegale Nutzung beispielsweise von Texten zu verhindern. Genau das fordern die Drucker-Hersteller aber jetzt schon“, erläuterte Kuhlen die Quintessenz seines Gutachtens.
Die Druckerindustrie erklärt seit langem, dass der Verkaufspreis von Druckern der untersten Preiskategorie um bis zu 30 Prozent steigen würde. Bereits für preisgünstige Farbdrucker verlangten die Verwertungsgesellschaften etwa 40 Mark, für Hochleistungsdrucker bis zu 600 Mark.
Auf der Systems 2001 hatten die Hersteller eine Umfrage vom August 2001 des Soko Instituts für Sozialforschung und Kommunikation in Zusammenarbeit mit TNS-Emnid präsentiert. Angeblich lehnen 70,4 Prozent der Bevölkerung eine pauschale Abgabe ab und fordern eine Kennzeichnung urheberrechtlich geschützter Materialien im Internet. Die Behauptung der Verwertungsgesellschaften, mit allen Druckern in Privathaushalten würde vergütungsrechtlich relevantes Material in nennenswertem Umfang kopiert, sei erwiesenermaßen falsch. Das Umfrageergebnis beweise das Gegenteil.
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