Die EU hat Verfahren gegen Deutschland, Frankreich, Irland, die Niederlande und Portugal eingeleitet. Die etablierten Breitband-Betreiber in den Ländern – in Deutschland die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) – hätten noch immer keine ausreichenden Standardangebote für ihre Konkurrenten veröffentlicht. Diese seien aber notwendig, um einen fairen Wettbewerb bei Breitbandzugängen zu ermöglichen.
Ein Standardangebot habe soweit entbündelt zu sein, dass Mitbewerber nur für das bezahlten, was sie auch benötigten. Insbesondere müsse es eine Kostenaufstellung für den Zugang zu Teilnetzen enthalten. Erst damit könne ein Betreiber seine Netzausrüstung nicht erst in der Ortsvermittlungsstelle, sondern näher am Standort seines Kunden installieren.
Diese Verfahren sind die Fortsetzung der im Dezember gegen Deutschland, Portugal und Griechenland ergriffenen Maßnahmen (ZDNet berichtete). Die bereits damals angemahnte Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss sollte für mehr Wettbewerb bei der Bereitstellung lokaler Breitbandzugänge sorgen. Diese Verordnung sieht unter anderem für Neueinsteiger die Möglichkeit vor, Breitbandzugänge mit Hilfe von DSL-Diensten über das örtliche Telefonnetz anzubieten, während der etablierte Betreiber über dieselben Anschlüsse weiterhin seine Sprachtelefondienste abwickeln kann.
Die Kommission drohte mit weiteren rechtlichen Schritten. Die Wirksamkeit solcher Verfahren zeige sich daran, dass zwei der im Dezember betroffenen Mitgliedstaaten, Portugal und Griechenland, das Problem bereits beseitigt haben. Das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Kommissionsmitglied Erkki Liikanen meint dazu: „Die Regulierungsbehörden und Betreiber hatten genügend Zeit, um den Bestimmungen der EU-Verordnung nachzukommen. Jetzt darf es keine weiteren Verzögerungen bei der Öffnung der Ortsnetze mehr geben.“
Die Verordnung über den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss wurde vor fünfzehn Monaten vom Europäischen Parlament und vom Rat erlassen, um für mehr Wettbewerb bei der Bereitstellung des lokalen Breitbandzugangs zu sorgen und den Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet zu fördern.
Der DSL-Provider QSC (Börse Frankfurt: QSC) hat im Februar aus den genannten Gründen bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen die Deutsche Telekom beantragt. Das Unternehmen stößt sich am Linesharing-Vertrag, der vor zwei Monaten mit dem rosa Riesen abgeschlossen wurde (ZDNet berichtete). Mit Linesharing kann QSC einen Teil des Frequenzbandes der Telefonleitung für die Datenübertragung über DSL (Digital Subscriber Line) mieten.
„Der Vertrag entspricht nicht den von der Europäischen Union in ihrer Verordnung zum entbündelten Zugang aufgestellten Mindestanforderungen“, so QSC-Vorstand Bernd Schlobohm diese Woche. Der Anbieter will mittlerweile sogar einigen Kunden kündigen, um die Gewinnschwelle zu erreichen. Dies bestätigte Unternehmenssprecherin Claudia Zimmermann diese Woche gegenüber ZDNet.
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