Die Scientology-Sekte hat mit Berufung auf das amerikanische Digital Millennium Copyright Act die Entfernung einiger Seiten aus dem Register von Google durchgesetzt. Es handelte sich um Scientology-kritische Internet-Auftritte.
Nach Aussagen des Webmasters Andreas Heldal-Lund von dem betroffenen Xenu.net, hat der Suchdienst ihn benachrichtigt, dass er den Link auf seine Site löschen müsse. Scientology habe auf Copyright geklagt, diverse geschützte Phrasen seien unerlaubt verwendet worden.
Xenu.net firmiert unter dem Term „Operation Clambake“. Dieser entstamme den Schriften des Sektengründers und Science Fiction-Autors L. Ron Hubbard. Hubbard erklärte in „History of Man“, vereinfacht gesprochen, der Mensch würde von Muscheln abstammen und noch immer die Schmerzen und Gefahren aus dieser Zeit nachvollziehen.
Heldal-Lund erklärte, man habe auf den fraglichen Seiten Geheimmaterial der Sekte veröffentlicht. „Wenn die volle Information über die Lehren dieser Kirche bekannt wäre, würden vermutlich viele die Finger davon lassen. Ich denke, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, informiert zu werden.“ Google erklärte seinerseits: „Hätten wir die Links nicht entfernt, hätten wir einer Kopierschutzklage ins Auge sehen müssen. Egal ob berechtigt oder nicht.“
Das Digital Millennium Copyright Act wurde 1998 in den USA verabschiedet. Durch das Gesetz haben Organisationen wie Filmstudios, Musiklabels und Softwarefirmen beinahe uneingeschränkte Macht über alles, was sie sich jemals haben schützen lassen.
Bereits im Juni 1999 hatte ein niederländisches Gericht in Den Haag entschieden, dass ein Link auf eine Site mit geschütztem Material das Urheberrecht eines Dritten verletzt. Auch damals hatte die Scientology-Kirche geklagt. Die Betreiber der damals fraglichen Site wurden zudem angewiesen, die Dokumente vom Netz zu nehmen. Die Entscheidung hatte damals nur in den Niederlanden rechtliche Gültigkeit.
Die Sekte ging damals gegen weitere kritische Veröffentlichungen vor. Ein Buchautor, der Auszüge aus dem sekteninternen Regelwerk veröffentlicht hatte, wurde ebenfalls wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt. Der Internet-Buchhändler Amazon.com nahm den Titel daraufhin aus seinem Angebot. Inzwischen wird das Buch allerdings wieder verkauft (ZDNet berichtete).
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