Ein Sprecher der niedersächsischen Landesregierung teilte in Hannover mit, das Kabinett habe einen Gesetzentwurf zur Erweiterung der Abhör- und Ortungsmöglichkeiten von Festnetz- und Mobiltelefonen verabschiedet. Dieser solle als Bundesratsinitiative eingebracht werden soll. Der Entwurf solle – so der Sprecher laut afp – die Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet sowie die Fahndung nach Sexualstraftätern erleichtern.
Die Telekommunikationsüberwachung sei bei Sexualdelikten bisher nicht zulässig, weil diese nicht im Katalog des Paragrafen 100a Strafprozessordnung enthalten sind. Dieser Paragraf regle die Überwachung der Telekommunikation. Niedersachsen hält es dem Sprecher zufolge angesichts der fortschreitenden Verbreitung des Internets und der Nutzung dieses Mediums durch Kriminelle für notwendig, zügig zu handeln und den Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch zu verbessern.
Die Zahl der hierzulande überwachten Telefone ist im internationalen Vergleich enorm hoch. 1999 haben Sicherheitsbehörden bei 12.600 Zielpersonen mitgehört, in den USA waren es nach offiziellen Angaben insgesamt nur 1190 Personen. Das berichtet das Fachblatt „connect“ im Oktober vergangenen Jahres. In den USA leben etwa viermal so viel Menschen wie in der Bundesrepublik.
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