Das Bundesverfassungsgericht (BVG) verkündet heute in Karlsruhe sein Urteil im Streit um die Beteiligung der Länder an den UMTS-Milliarden. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatten gegen die alleinige Inanspruchnahme der Gelder durch den Bund Klage erhoben.
Nach ihrer Ansicht haben die Bundesländer Anspruch auf die Hälfte der knapp 51 Milliarden Euro, die im Sommer 2000 aus der Vergabe der UMTS-Mobilfunklizenzen eingenommen wurden. Nicht geklagt hat das Land Nordrhein-Westfalen, obwohl hier drei der sechs Mobilfunkunternehmen sitzen, die eine UMTS-Lizenz ersteigert haben. Diese können die Kosten steuerlich geltend machen, wodurch den Ländern, nicht aber dem Bund, Einnahmeausfälle entstehen.
Allgemein wird damit gerechnet, dass das BVG die Klage abweist. Die UMTS-Lizenzen waren im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde versteigert worden. Den Erlös von rund 99 Milliarden Mark vereinnahmte der Bund (ZDNet berichtete laufend).
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