Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat eine Beteiligung der Länder an dem UMTS-Milliardenerlös des Bundes abgelehnt. Das Gericht wies am Donnerstag in Karlsruhe eine Klage der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gegen die alleinige Inanspruchnahme der Gelder durch den Bund zurück.
Es gebe keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Ersteigerungserlösen, begründete das BVG seine Entscheidung. Die Zuständigkeit für die Telekommunikation liege beim Bund. Die klagenden Länder hatten einen Anspruch auf die Hälfte der im Sommer 2000 eingenommenen knapp 51 Milliarden Euro aus der Vergabe der UMTS-Mobilfunklizenzen geltend gemacht.
Sie hatten diese Forderung mit einer „steuerähnlichen Funktion“ der Lizenzeinnahmen begründet. Zudem führten die Kläger Steuerausfälle an, da die Unternehmen den Erwerb der Mobilfunklizenzen steuermindernd einsetzen könnten. Der Bund hatte dagegen betont, dass die Länder indirekt an den Einnahmen beteiligt seien. Diese seien nämlich vollständig in die Schuldentilgung gesteckt worden, weshalb aus der Zinsersparnis mehr Mittel für Verkehr, Bildung und Forschung zur Verfügung stünden.
Die UMTS-Lizenzen waren im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde versteigert worden. Den Erlös von rund 99 Milliarden Mark vereinnahmte der Bund (ZDNet berichtete laufend).
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