Wie berichtet hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass alleine dem Bund die Milliardeneinnahmen aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen zusteht. Die klageführenden Bundesländer erhalten keinen Pfennig. Nun wollen einige der Unions-geführten Landesregierungen eine Änderung des Grundgesetzes durchsetzen.
Baden-Württemberg, Bayern und Hessen forderten am Donnerstag laut „Finacial Times Deutschland“, dass die Verfassungsregeln zur Verteilung künftiger Einmaleinnahmen aus Lizenzverkäufen geändert werden. Ziel sei es, die Belange von Ländern und Gemeinden für künftige Fälle zu verbessern, teilte das bayerische Finanzministerium mit.
Am Vormittag hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) eine Beteiligung der Länder an dem UMTS-Milliardenerlös des Bundes abgelehnt. Das Gericht in Karlsruhe wies damit eine Klage der besagten Länder gegen die alleinige Inanspruchnahme der Gelder durch den Bund zurück.
Es gebe keine verfassungsrechtliche Grundlage für eine Beteiligung der Länder an den Ersteigerungserlösen, begründete das BVG seine Entscheidung. Die Zuständigkeit für die Telekommunikation liege beim Bund. Die klagenden Länder hatten einen Anspruch auf die Hälfte der im Sommer 2000 eingenommenen knapp 51 Milliarden Euro aus der Vergabe der UMTS-Mobilfunklizenzen geltend gemacht.
Sie hatten diese Forderung mit einer „steuerähnlichen Funktion“ der Lizenzeinnahmen begründet. Zudem führten die Kläger Steuerausfälle an, da die Unternehmen den Erwerb der Mobilfunklizenzen steuermindernd einsetzen könnten. Die UMTS-Lizenzen waren im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde versteigert worden. Den Erlös von rund 99 Milliarden Mark vereinnahmte der Bund (ZDNet berichtete laufend).
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