Das Verfassungsgerichtsurteil zu den UMTS-Erlösen ist nach Ansicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes eine „Katastrophe“ für die Kommunen (ZDNet berichtete). Dadurch entstünden den Kommunen Steuerverluste von „mehr als fünf Milliarden Euro“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
So könnten die Telekommunikationsunternehmen ihre Lizenzgebühren in Höhe von 51 Milliarden Euro steuerlich vollständig geltend machen. Hinzu kämen für die Städte und Gemeinden noch erhebliche Planungs- und Infrastrukturkosten für den Ausbau des Mobilfunks.
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hatte am Donnerstag entschieden, dass der Milliardenerlös aus der Versteigerung der UMTS-Mobilfunklizenzen in voller Höhe beim Bund bleibt. Das Gericht wies damit eine Klage Bayerns, Baden-Württembergs und Hessens auf Beteiligung der Länder an den Geldern zurück.
BVG-Präsidentin Jutta Limbach machte aber deutlich, dass den Ländern eine Gesetzesinitiative zur Neuregelung solcher Einnahmen freistehe. Die klagenden Länder streben nun eine Gesetzesänderung an (ZDNet berichtete). „Rein juristisch“ könnte das Bundesverfassungsgericht bei den UMTS-Lizenzerlösen richtig entschieden haben, räumte Landsberg ein. Dennoch sei für jeden einsichtig, dass der Bund außerordentliche Einnahmen teilen müsse, wenn dadurch Länder und Kommunen Steuermindereinnahmen wie bei UMTS zu verkraften hätten.
Der Städte- und Gemeindebund unterstütze deshalb die klagenden Bundesländer in ihrem Bemühen, hierfür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Landsberg regte an, die einseitige Verteilung der UMTS-Milliarden im Rahmen eines verfassungsrechtlich abgesicherten Stabilitätspakts von Bund, Ländern und Kommunen zu korrigieren.
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