Im Kartellrechtsprozess sollte gestern ein erster von zwei geladenen Experten darüber Auskunft geben, ob Komponenten aus dem Betriebssystem Windows entfernt werden können. Das ist Teil der Änderungsvorschläge, die im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung mit dem US-Justizministerium angedacht sind. Richterin Colleen Kollar-Kotelly soll nun überprüfen, ob die Vorschläge in Öffentlichem Interesse und praktizierbar sind.
Andrew Appel ist der bislang 14. Zeuge seit Neueröffnung des Verfahrens vor wenigen Wochen. Er ist als Informatik-Professor an der Princeton University tätig. „Es ist meine Überzeugung, dass die vorgeschlagenen Änderungen potentiell möglich sind. Zum Teil hat Microsoft diese Änderungen bei der Entwicklung des Windows Embedded-Betriebssystems bereits selbst vorgenommen“, erklärte Appel in seiner schriftlichen Zeugenaussage. Theoretisch können damit beispielsweise der Windows Media Player gegen das Pendant von Real Networks (Börse Frankfurt: RNW) ausgetauscht werden, ebenso verhielte es sich mit dem Browser.
Dem widerspricht jedoch der Microsoft-Sprecher Jim Desler. „Das funktioniert nicht. Sie können keine modulare Version von Windows entwickeln. Sie können keinen Code herausnehmen, ohne das System zu verkrüppeln“.
Der Prozess ist damit nach über vier Jahren genau bei der Frage angelangt, die bereits zur Eröffnung gestellt wurde: Im Mai 1998 verklagten das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten Microsoft wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht. Auslöser war die Zwangskopplung des Browsers Internet Explorer und des Betriebssystems Windows, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.
Im Februar 1999 führte Microsoft zwei selbst gedrehte Videos vor, um die „natürliche“ Verbindung von Windows und Explorer zu demonstrieren. Beide Filme erweisen sich als manipuliert. Der damalige Richter Thomas Jackson war daraufhin nach eigenem Bekunden „sehr traurig“. Der Richter rastet jedoch erst aus, nachdem sich bereits mehrere Topmanager von Microsoft in Widersprüche verwickelt hatten und weitere Entlastungszeugen der Falschaussage überführt worden waren (ZDNet berichtete ausführlich).
Der Wettbewerbskonflikt läuft seit dem Herbst vergangenen Jahres auf zwei Gleisen: Auf der einen Seite prüft die zuständige Bundesrichterin Kollar-Kotelly, ob der mit der US-Justiz ausgehandelte Kompromiss „im öffentlichen Interesse“ ist; auf der anderen Seite haben die neun Staaten, die die Einigung ablehnen, die ursprüngliche Klage gegen Microsoft aufrecht erhalten und damit einen neuen Prozess erzwungen. 25 weitere Staaten haben sich kürzlich angeschlossen. Als Strafmaß fordern sie erneut ein „Windows light“ ohne Komponenten wie Internet Explorer oder Windows Media Player sowie eine teilweise Offenlegung des Windows-Quellcodes (ZDNet berichtete).
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