Medikamente und Heilmittel dürfen in Deutschland bald auch über den Internet-Versandhandel bezogen werden. Darauf verständigte sich der Runde Tisch Gesundheit. „Wir wollen den Internet-Handel mit Arzneimitteln und moderne Vertriebswege bei der Arzneimittelversorgung ermöglichen“, begründete Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Entscheidung. Voraussetzung sei allerdings, dass Arzneimittelsicherheit und Verbraucherschutz auch beim Versandhandel sichergestellt würden.
Schmidt sagte weiter, zudem müssten „faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen werden, um wohnortnahe Versorgung durch Apotheken nicht zu gefährden“. Entsprechende Regelungen sollten gesetzlich festgeschrieben werden. Einen Zeitrahmen nannte die Ministerin zunächst nicht.
Bereits im April vergangenen Jahres hatte das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, „in Kürze“ eine Experten-Gruppe einzuberufen, die über die nötigen Voraussetzungen für deutsche Internet-Apotheken berät (ZDNet berichtete). „Die herkömmlichen Apotheken in Deutschland werden sich umstellen müssen, wenn sie im Wettbewerb mit dem E-Commerce bestehen wollen“, sagte damals Referatsleiter Gert Schorn.
Einer der Auslöser für die Gesetzesänderung könnte der Erfolg der Internet-Apotheke „Docmorris“ sein. Das niederländische Unternehmen umgeht die deutsche Gesetzeslage, indem es im Internet bestellte Medikamente per Kurier zustellen lässt.
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