In Berlin und Nürnberg haben die jeweiligen Landgerichte einstweilige Verfügungen gegen zwei Betreiber von 0190-Dialern erlassen. Das berichtet „Dialerschutz.de“. Die Unternehmen hätten es versäumt, den technischen Ablauf der Dialer-Nutzung und den damit verbundenen Dienstleistungsvertrag ausreichend darzulegen. Sollten sie wie bisher ihre Dialer-Software offerieren, droht ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Die Verfügungen sei von einem Konkurrenten der Anbieter erwirkt worden, der vom Anwalt Boris Höller aus Bonn vertreten wird. Er erklärte gegenüber Dialerschutz.de, dass seinem Mandanten an einem „sauberen Wettbewerb“ gelegen sei.
Die Gerichte stützten ihre Verfügungen unter anderem auf seit Anfang dieses Jahres geltende Vorschriften über Fernabsatzverträge. Nach §§ 312b ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) müssen Verbraucher von Online-Händlern ausführlich über die entstehenden Kosten und die Vertragsbestimmungen informiert werden.
ZDNet warnt vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…
Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…
Es kommt angeblich 2028 auf den Markt. Das aufgeklappte Gerät soll die Displayfläche von zwei…
Das System basiert auf Hardware von HPE-Cray und Nvidia. Die Inbetriebnahme erfolgt 2027.
Die Bundesnetzagentur hat ihr Gigabit-Grundbuch aktualisiert. Drei von vier Haushalten sollen jetzt Zugang zu Breitbandanschlüssen…