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Urteil: Verbraucherschützer gehen gegen Telefonwerbung vor

Verbraucherschützer wollen vor dem Verfassungsgericht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) anfechten, nach dem Werbeunterbrechungen bei Gratis-Telefonaten rechtens sind (ZDNet berichtete). Der am Montag veröffentlichte BGH-Spruch sei „nicht nachvollziehbar“, kritisierte ein Sprecher des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) in Berlin.

Die Karlsruher Richter hatten argumentiert, Werbespots stellten keine „unzumutbare Belästigung“ für den Angerufenen dar, sondern seien lediglich eine Form der „Berieselung“ wie Radiowerbung. Die Verbraucherschützer sehen darin jedoch einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre (Az. I ZR 227/99).

Die Verbraucherschützer hatten gegen die Berliner Firma Teleflash geklagt, die gegen Zahlung eines einmaligen Betrags von 38 Mark (rund 19,50 Euro) kostenlose Gespräche ins deutsche Festnetz anbot. Dafür mussten die Gesprächspartner jedoch etwa alle 90 Sekunden die Einblendung von 20-sekündigen Werbespots hinnehmen.

Das Berliner Landgericht hatte dies im Juli 1999 als eine „erhebliche Beeinträchtigung der verfassungsrechtlich geschützten Privatsphäre“ verurteilt. Daraufhin hatte Teleflash seine Leitungen abgeschaltet. Tausende von Kunden, die die Anmeldegebühr bezahlt hatten, fühlten sich um ihr Geld geprellt. In der Revision des Berliner Urteils argumentierten die Richter am BGH nun, Telefonwerbung sei zulässig, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis erklärt habe. Im vorliegenden Fall sei davon auszugehen, dass der Anrufer seinen Gesprächspartner zu Beginn des Telefonats auf die Werbeunterbrechung hingewiesen habe. Er müsse sonst damit rechnen, dass dieser mit Beginn der Werbung den Hörer auflege. Wenn der Angerufene aber unterrichtet sei, bringe er mit der Fortsetzung des Gesprächs und der Hinnahme der Unterbrechung zugleich auch sein Einverständnis mit der Telefonwerbung zum Ausdruck.

Ein Sprecher des Bundesverbands nannte das Urteil einen „Rückschlag für den Verbraucherschutz“. Die Annahme der BGH-Richter, der Angerufene sei von der Werbeunterbrechung informiert, sei eine „unzulässige Fiktion“. Der Geprächspartner werde schon deshalb nicht auflegen, um dem Anrufer einen Gefallen zu tun. Er kündigte an, dass die Anwälte der Verbraucherschützer bis zum 22. Mai Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen würden.

Wenn Werbung per Telefon geduldet werde, drohe eine „Verwilderung der Wettbewerbssitten“. Derzeit gebe es zwar keine Anbieter für solche Gratis-Telefonate, das BGH-Urteil öffne dieser Praxis jedoch Tür und Tor.

ZDNet.de Redaktion

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