Die im Kartellrechtsprozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) geforderten Änderungen an Windows würde die Sicherheit des Betriebssystems schwächen. Das jedenfalls gab Microsoft-Manager Jim Allchin, Senior Vice President der Windows-Abteilung, heute zu Protokoll. Des Weiteren würde ein einsehbarer Quellcode dem illegalen Tausch von kopiergeschützter Software Tür und Tor geöffnet. „Umso mehr Virenautoren über die Schutzmechanismen von Windows herausfinden, desto leichter fällt Ihnen ihre Arbeit“, erklärte er der Richterin Colleen Kollar-Kotelly. Die Kläger hatten immer wieder eine Offenlegung des Quellcodes verlangt.
Der Manager ging ansonsten bei seiner Zeugenaussage zumeist auf Bemerkungen des Informatik-Professors Andrew Appel von der Princeton University ein. Dieser hatte als 14. Zeuge seit Neueröffnung des Verfahrens im März erklärt: „Es ist meine Überzeugung, dass die vorgeschlagenen Änderungen potentiell möglich sind. Zum Teil hat Microsoft diese Änderungen bei der Entwicklung des Windows Embedded-Betriebssystems bereits selbst vorgenommen.“ Theoretisch können damit beispielsweise der Windows Media Player gegen das Pendant von Real Networks (Börse Frankfurt: RNW) ausgetauscht werden, ebenso verhielte es sich mit dem Browser. Allchin widersprach erwartungsgemäß.
Der Wettbewerbskonflikt läuft seit Herbst vergangenen Jahres bekanntlich auf zwei Gleisen: Auf der einen Seite prüft Bundesrichterin Kollar-Kotelly, ob der mit der US-Justiz ausgehandelte Kompromiss „im öffentlichen Interesse“ ist; auf der anderen Seite haben die neun Staaten, die die Einigung ablehnen, die ursprüngliche Klage gegen Microsoft aufrecht erhalten und damit einen neuen Prozess erzwungen. 25 weitere Staaten haben sich angeschlossen. Als Strafmaß fordern sie erneut ein „Windows light“ ohne Komponenten wie Internet Explorer oder Windows Media Player sowie besagte Offenlegung des Windows-Quellcodes (ZDNet berichtete).
Die juristischen Auseinandersetzungen um Microsoft in den USA hatten vor vier Jahren begonnen, nachdem der Konzern seinen eigenen Internet-Browser in sein marktbeherrschendes Betriebssystem Windows eingebaut hatte. Die Kartellrechtsbehörden sahen darin einen Monopolmissbrauch zu Schaden des Konkurrenten Netscape.
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