Absender, Empfänger, Datum und Sendezeit: Diese vier Elemente von elektronischen Botschaften sollen künftig in der Schweiz sechs Monate lang gespeichert werden. Nach einem Bericht der Schweizer Sonntagszeitung sollen nach einem neuen Gesetz sämtliche Internet-Provider im Nachbarland die Daten ein halbes Jahr aufbewahren. Die Datenschützer der Eidgenossenschaft laufen indes Sturm.
Grundlage der neuen Regelung: Das „Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek)“ soll bei Bedarf Zugriff auf die Daten haben, um Kriminellen, die Verbrechen über das Internet planen, das Handwerk legen zu können. Der „Dienst für Besondere Aufgaben“ (DBA) im Uvek soll entscheiden können, ob im Verdachtsfall auch die Inhalte der betreffenden Mails untersucht werden dürfen.
„Wer garantiert, dass sie nach sechs Monaten wirklich gelöscht werden?“, gibt der Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, Bruno Baeriswyl, zu bedenken. Außerdem kritisiert Baeriswyl, dass Daten ohne einen Anfangsverdacht gesammelt werden sollen. Auch bei den Providern stößt die Regelung auf Skepsis: Bis März 2003 müssen sie die Auflagen erfüllen. Dies gehe nicht ohne einen großen finanziellen Aufwand, was wieder auf den Kunden durch höhere Gebühren abgewälzt werden müsse.
„Im schlimmsten Fall brauchen wir eine völlig neue Infrastruktur“, fasst Matthias Cramer vom Züricher Provider Dolphins Network Systems zusammen. Er kalkuliert mit 50.000 bis 100.000 Franken. Größere Firmen wie Sunrise gehen von bis zu einer Million Franken aus.
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