Ein Verfahrensfehler wird möglicherweise den Kartellrechtsprozess gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) entscheiden: Richterin Colleen Kollar-Kotelly lehnte die Präsentation von Windows XP Embedded am 15. Mai durch die klageführenden Bundesstaaten ab. Der Antrag dazu sei zu spät abgegeben worden.
Die Demonstration sollte belegen, dass ein „modulares“ Windows, aus dem verschiedene Programme herausgenommen werden können, durchaus möglich ist. Wie laufend berichtet, handelt es sich dabei um die Gretchenfrage des gesamten, seit vier Jahren andauernden Prozesses: Microsoft verneint die Möglichkeit der Herausnahme von Komponenten wie Internet Explorer oder Windows Media Player, die Kläger beharren dagegen darauf.
Allerdings erklärten Prozessbeobachter, dass der Richterin auch so genügend Beweismaterial zur Verfügung stehe: „Sie hat bereits den ganzen Kuchen. Die Demonstration wäre nur das Sahnehäubchen“, meinte etwa Rich Gray, Anwalt aus Menlo Park, Kalifornien. „Sie wollte das ganze wirklich sehen und sie wollte es innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters. Aber sie versucht, einen sauberen Prozess zu führen. Es hat sie ziemlich irritiert, dass die Staaten sie in eine verzwickte Position gebracht haben.“
Der Wettbewerbskonflikt läuft seit Herbst vergangenen Jahres bekanntlich auf zwei Gleisen: Auf der einen Seite prüft Bundesrichterin Kollar-Kotelly, ob der mit der US-Justiz ausgehandelte Kompromiss „im öffentlichen Interesse“ ist; auf der anderen Seite haben die neun Staaten, die die Einigung ablehnen, die ursprüngliche Klage gegen Microsoft aufrecht erhalten und damit einen neuen Prozess erzwungen. 25 weitere Staaten haben sich angeschlossen. Als Strafmaß fordern sie erneut ein „Windows light“ ohne Komponenten wie Internet Explorer oder Windows Media Player sowie die Offenlegung des Windows-Quellcodes (ZDNet berichtete).
Die juristischen Auseinandersetzungen um Microsoft in den USA hatten vor vier Jahren begonnen, nachdem der Konzern seinen eigenen Internet-Browser in sein marktbeherrschendes Betriebssystem Windows eingebaut hatte. Die Kartellrechtsbehörden sahen darin einen Monopolmissbrauch zu Schaden des Konkurrenten Netscape.
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