Sonicblue hat Einspruch gegen eine richterliche Anordnung eingelegt, wonach das Unternehmen spionieren muss. Vor rund einer Woche hatte Central District Court Magistrate Charles Eick befohlen, die Fernsehkonsum-Gewohnheiten der Sonicblue-Kunden zu überwachen. Dadurch solle herausgefunden werden, welche Sendungen sie aufzeichnen, kopieren und weiter versenden. Der Magistrat reagierte damit auf eine Klage durch verschiedene Medien-Schwergewichte wie Disney.
Der Mickey Maus-Konzern verteidigte damals die Anordnung als mehr als gerechtfertigt. Sonicblue „muss lediglich anonyme Daten darüber abliefern, wie die kopiergeschützten Arbeiten der Kläger vervielfältigt und missbraucht werden“, so die Konzernsprecherin Michelle Bergman. „Durch die gelieferten Daten können keine Bezüge zu Individuen hergestellt werden.“ Der Sonicblue-Anwalt Laurence Pulgram von Fenwick & West widersprach umgehend: Man sei sehr wohl gehalten, individualisierte Daten zu sammeln.
Sonicblue erklärte nun, das Erstellen einer Überwachungssoftware würde gut 400.000 Dollar kosten. Zudem würde man vier Monate dafür benötigen. Das Unternehmen war bereits im vergangenen Oktober durch verschiedene Fernsehanstalten und Filmunternehmen in den USA wegen seines digitalen Videorekorders (DVR) ReplayTV angeklagt worden. Damit können Anwender ähnlich wie bei einem herkömmlichen Gerät Fernsehsendungen mitschneiden und bearbeiten.
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Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.