Abmahungen können bei Spam ins Leere laufen: Nach einer Untersuchung des Telekommunikationsmagazins „connect“ haben Verbraucher mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bei Gericht nicht immer Erfolg. So habe das Amtsgericht Frankfurt jetzt einem Empfänger von Telefax-Werbung einen Schadensersatzanspruch zugesprochen (32 C 2106/01-72).
Als Schaden hatte das Gericht dabei die Kosten für die Ermittlung des Absenders (circa 148 Euro) anerkannt. Auch im Falle unerwünschter E-Mail-Werbung hätten Gerichte wie das Amtsgericht Essen-Borbeck (6 C 658/00) eine unzumutbare Belästigung konstatiert. Andere Rechtsinstanzen wie das Landesgericht Kiel (8 S 263/99) hatten dagegen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche abgelehnt, weil die Rechte des Empfängers nicht beeinträchtigt würden.
Die EU ringt indes weiter mit der unerwünschten Werbung in den Postfächern der Internet-Nutzer: Der europäische Telekommunikationsrat hat sich im Dezember darauf verständigt, den so genannten Spam grundsätzlich zu verbieten (ZDNet berichtete).
Bestehende Geschäftsbeziehungen sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben
Die Hintermänner haben es auf Zugangsdaten zu Microsoft Azure abgesehen. Die Kampagne ist bis mindestens…
Cloud-Plattform für elektronische Beschaffungsprozesse mit automatisierter Abwicklung elektronischer Rechnungen.
Mindestens eine Schwachstelle erlaubt eine Remotecodeausführung. Dem Entdecker zahlt Google eine besonders hohe Belohnung von…
Nur rund die Hälfte schaltet während der Feiertage komplett vom Job ab. Die anderen sind…
Security-Experten von Check Point sind einer neuen Angriffsart auf die Spur gekommen, die E-Mail-Schutzmaßnahmen umgehen…
Hinter 84 Prozent der Zwischenfälle bei Herstellern stecken Schwachstellen in der Lieferkette. Auf dem Vormarsch…