Abmahungen können bei Spam ins Leere laufen: Nach einer Untersuchung des Telekommunikationsmagazins „connect“ haben Verbraucher mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen bei Gericht nicht immer Erfolg. So habe das Amtsgericht Frankfurt jetzt einem Empfänger von Telefax-Werbung einen Schadensersatzanspruch zugesprochen (32 C 2106/01-72).
Als Schaden hatte das Gericht dabei die Kosten für die Ermittlung des Absenders (circa 148 Euro) anerkannt. Auch im Falle unerwünschter E-Mail-Werbung hätten Gerichte wie das Amtsgericht Essen-Borbeck (6 C 658/00) eine unzumutbare Belästigung konstatiert. Andere Rechtsinstanzen wie das Landesgericht Kiel (8 S 263/99) hatten dagegen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche abgelehnt, weil die Rechte des Empfängers nicht beeinträchtigt würden.
Die EU ringt indes weiter mit der unerwünschten Werbung in den Postfächern der Internet-Nutzer: Der europäische Telekommunikationsrat hat sich im Dezember darauf verständigt, den so genannten Spam grundsätzlich zu verbieten (ZDNet berichtete).
Bestehende Geschäftsbeziehungen sollen von der Neuregelung ausgenommen bleiben
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