Verbraucher in der EU sollen nur noch dann elektronische Werbung erhalten, wenn sie vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Mit diesem Beschluss über ein „opt-in“ für Werbesendungen über Internet, SMS, Fax oder automatische Anrufsysteme hat sich das EU-Parlament in Brüssel in zweiter Lesung hinter den Standpunkt des EU-Ministerrats gestellt.
Dieser werde nun vermutlich den Parlamentstext annehmen, berichtete der Parlamentsdienst. Zu einem bislang erwarteten Vermittlungsverfahren käme es damit nicht mehr. Auch hinsichtlich der „Cookies“ trugen die Abgeordneten die Haltung des Ministerrats mit. Nutzer sollen künftig vorab über Cookies – Mini-Dateien, die über Internet auf den Rechnern der Surfer abgelegt werden und von dort aus heimlich Informationen an die Betreiber der Internet-Seiten verschicken – informiert werden. Außerdem sollen sie die Speicherung von Cookies in ihrem Endgerät ablehnen können.
Weiter soll der Nutzer genaue Auskunft über den Zweck der kleinen Dateien erhalten. Einer Aufnahme von persönlichen Daten in öffentliche Verzeichnisse müssen die Betroffenen künftig zustimmen. Hinsichtlich der Aufhebung der Vertraulichkeit von Daten stimmte das Parlament dafür, dass Mitgliedstaaten dies nur für strafrechtliche Ermittlungen oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit tun dürfen. Diese Aufhebung muss „notwendig, angemessen und verhältnismäßig“ sein. Die Grünen-Fraktion kritisierte das Parlamentsvotum als „Kuhhandel“ der Parteien, auch wenn sie das „opt-in“ für die elektronische Werbung begrüßte.
Als Ausgleich dafür hätten Christdemokraten und Sozialisten dem Rat ihre Zustimmung zur Datenaufbewahrung gegegeben, die bis vor kurzem vom Parlament strikt abgelehnt worden sei, sagte die österreichische Abgeordnete Mercedes Echerer. Der Kompromiss überlasse den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Telekom- und Internetanbieter zu verpflichten, Daten aus Telefongesprächen, SMS, e-mails und dem Internet aufzubewahren.
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